Bikeleasing für Selbstständige und Freiberufler

Nachhaltig handeln, gesunde Mobilität fördern und dabei sparen – Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service ist ein Gewinn für alle.

So einfach geht's

Fahrrad-Leasing: Vorteile für Selbstständige und Freiberufler

  • Kleine Raten, große Freiheit

    Niedrige monatliche Leasingraten statt hoher Anschaffungskosten: Mit dem Dienstrad sind Sie mobil und schonen Ihre Unternehmenskasse.

  • Betriebsausgaben

    Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die monatlichen Leasingraten und Instandhaltungskosten als Betriebsausgaben geltend machen und so Ihre Steuerlast reduzieren.

  • Steuerfreie Privatnutzung

    Vom Office ins Grüne oder mit dem Lastenrad die Kinder abholen – die private Nutzung Ihres Dienstrads müssen Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender nicht versteuern.

  • Absicherung inklusive

    Entspannt unterwegs dank umfassendem Versicherungsschutz mit Mobilitätsgarantie. Die Absicherung bei Unfall Diebstahl etc. ist in der Leasingrate schon mit drin.

  • Einfach online

    Registrieren, Verträge managen oder einen Schaden melden – über unser Portal geht das jederzeit: online, einfach und unbürokratisch.

  • Zuverlässiger Service vor Ort

    Wir setzen in erster Linie auf den stationären Handel. Als Bikeleasing-Nutzer dürfen Sie sich bei unseren lokalen Partnerhändlern auf persönliche Beratung und zuverlässiger Service vor Ort freuen.

Traumrad fahren, Budget schonen mit Dienstrad-Leasing

Gesunde Bewegung, umweltfreundliche Mobilität und günstige Leasingraten – Fahrrad-Leasing ist gut für Sie, die Umwelt und die Liquidität Ihres Unternehmens.

 

Nutzen Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender das Dienstrad als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen und profitieren Sie von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings.

Gesunde Bewegung, umweltfreundliche Mobilität und günstige Leasingraten – Fahrrad-Leasing ist gut für Sie, die Umwelt und die Liquidität Ihres Unternehmens.

 

Nutzen Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender das Dienstrad als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen und profitieren Sie von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings.

Gesunde Bewegung, umweltfreundliche Mobilität und günstige Leasingraten – Fahrrad-Leasing ist gut für Sie, die Umwelt und die Liquidität Ihres Unternehmens.

 

Nutzen Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender das Dienstrad als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen und profitieren Sie von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings.

Gesunde Bewegung, umweltfreundliche Mobilität und günstige Leasingraten – Fahrrad-Leasing ist gut für Sie, die Umwelt und die Liquidität Ihres Unternehmens.

 

Nutzen Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender das Dienstrad als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen und profitieren Sie von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings.

So einfach geht’s: der Weg zum Bikeleasing-Dienstrad für Selbstständige und Freiberufler

Online registrieren

Anschließend erhalten Sie unser Vertragspaket und senden es ausgefüllt an uns zurück.

Wunschrad auswählen

Nach Prüfung der Unterlagen wählen Sie beim Bikeleasing-Partnerhändler (vor Ort oder online) Ihr Wunschrad aus.

Leasinganfrage stellen

Ihr Bikeleasing-Partnerhändler (vor Ort oder online) stellt die Anfrage an den Bikeleasing-Service.

Übergabe/ Lieferung des Dienstrads

Wir prüfen Ihre Daten, Sie unterschreiben. Dann holen Sie Ihr Dienstrad ab/bekommen es geliefert (bei Online-Bestellung).

Informationen anfordern und durchstarten

Registrierung für Selbstständige und Freiberufler
Firmendaten
Ansprechpartner/in

Bikeleasing-Händler: Hier finden Sie Ihr Traumrad

 

Mehr als 7.100 Fahrrad- und E-Bike-Händler im deutschsprachigen Raum arbeiten bereits mit uns zusammen. Unsere lokalen Bikeleasing-Partnerhändler bieten Ihnen als Bikeleasing-Nutzer persönliche Beratung, zuverlässigen Service vor Ort – und natürlich jede Menge Traumfahrräder.

Darüber hinaus können Sie Ihr Bikeleasing-Dienstrad auch im ausgewählten Onlinehandel bestellen.

Ihr Dienstrad: Mit dem Bikeleasing-Service bestens abgesichert

Gut versichert bei Diebstahl, Stürzen & Co.

Mit dem Bikeleasing-Service können Sie ganz entspannt in die Pedale treten:

Dafür sorgen wir mit bewährten Versicherungskonzepten unseres Partners ERGO Versicherungen AG, zusätzlichen Service-Paketen und einer schnellen, zuverlässigen Abwicklung von Schadens- und Störfällen.
Unser Versicherungsschutz, der Diebstahl, Unfallschäden und vieles mehr abdeckt, ist in der Leasingrate schon berücksichtigt. Für Verschleißschäden und Inspektionen bieten wir attraktive Zusatz-Lösungen.

Dienstradfahrer auf eBike

Zufrieden? Begeistert! Bikeleasing-Kundenstimmen

Diese Firmen fahren schon auf Bikeleasing ab

Diese und viele andere: Über 56.000 Unternehmen mit mehr als 3,1 Millionen Mitarbeitern nutzen bereits den Bikeleasing-Service

Fragen zum Bikeleasing für Selbstständige

Kann ich auch als Selbstständiger bzw. Freiberufler ein Dienstrad mit Bikeleasing leasen?

Auch wenn Sie als Selbstständiger nicht die Möglichkeit haben Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zu nutzen, können Sie über den Bikeleasing-Service ein Dienstfahrrad leasen und dieses auch privat nutzen.

Lohnt sich Dienstrad-Leasing für mich als Selbstständigen?

Dienstrad-Leasing hat auch für Selbstständige und Freiberufler Vorteile: Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und als Selbstständiger müssen Sie außerdem die private Nutzung Ihres Dienstrads nicht versteuern. Grundsätzlich kann die Frage, ob sich Dienstrad-Leasing finanziell für Selbstständige lohnt, nur individuell beantwortet werden. Hier kann Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft geben.

Wie hoch ist die Leasingrate für mein Dienstrad?

Wie hoch die monatliche Leasingrate ist, hängt unter anderem vom UVP-Preis Ihres Dienstrads ab und welche Versicherungsoption Sie für Ihre Fahrrad wählen. Mit unserem Leasingrechner für Selbstständige können Sie Ihre Leasingrate berechnen.

Welche steuerlichen Regeln gibt es beim Dienstrad-Leasing für Selbstständige?

Die monatlichen Kosten und Instandhaltung des Dienstrads können Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen. Seit 2019 ist die private Nutzung des Dienstrades für Selbstständige zudem einkommenssteuerfrei. Die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil ist jedoch weiterhin abzuführen.Detaillierte Informationen zu Steuerregelungen und -vorteilen des Dienstrad-Leasings erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.

Alle häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie in unseren:
Bikeleasing FAQ

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