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Bikeleasing im öffentlichen Dienst
Kommunen, Länder, Bund – in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes können Beschäftigte bereits vom Dienstrad-Leasing profitieren.
Bikeleasing für Beschäftigte von Kommunen, Ländern und Bund
Sie sind Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und möchten wissen, ob Sie Ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können? Unsere Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen:
![Arbeitgeber](https://files.bikeleasing.de/_processed_/d/0/csm_bls-fuer-beschaeftigte-oeffi-ag_23ad35f668.png)
Arbeitgeber
![Arbeitnehmer](https://files.bikeleasing.de/_processed_/2/a/csm_bls-fuer-beschaeftigte-oeffi-an_95d94a2e98.png)
Arbeitnehmer
Kommune
Land
Bund
Tarifangestellte
TVöD
Beamte
LBesG
Tarifangestellte
TV-L
Beamte und Richter
LBesG
Tarifangestellte
TVöD
Beamte und Richter
BBesG
Legende:
Dienstrad-Leasing ist möglich. * Dienstrad-Leasing ist in einzelnen Ländern bereits möglich. Dienstrad-Leasing ist derzeit noch nicht möglich.
* Eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen.
Diese Firmen fahren schon auf Bikeleasing ab
Diese und viele andere: Über 70.000 Unternehmen mit mehr als 3,6 Millionen Mitarbeitern nutzen bereits den Bikeleasing-Service.
Fragen und Antworten zum Thema Bikeleasing im öffentlichen Dienst
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