Angestellter mit E-Bike als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung
Angesteller vor Fabriksgebäude mit E-Bike als Gehaltsextra

Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra

Punkten Sie als Arbeitgeber bei Ihren Arbeitnehmern und solchen, die es werden sollen – mit einem Dienstrad als Gehaltsextra.

Diensträder als Gehaltsextra: steuerfrei und besonders attraktiv für Ihr Team

Gesunde, klimafreundliche Mobilität fördern und dabei etwas für die Mitarbeiterbindung und -motivation tun – immer mehr Unternehmen setzen dafür auf Dienstrad-Leasing. Besonders attraktiv ist die Überlassung von Leasing-Fahrrädern für Ihre Beschäftigten, wenn sie das Dienstrad als Gehaltsextra erhalten, denn dann muss für die private Nutzung kein geldwerter Vorteil versteuert werden.

Hier informieren wir Sie über die Regelungen zum Dienstrad als Gehaltsextra und die Unterschiede zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung. Bitte beachten Sie aber, dass diese allgemeinen Informationen ein Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater nicht ersetzen können.

Gehaltsumwandlung oder Gehaltsextra: Gemeinsamkeiten

Ob Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung oder Bikeleasing als Gehaltsextra – die Grundidee ist dieselbe:

Arbeitgeber leasen Fahrräder und überlassen diese ihren Beschäftigten zur Nutzung. Geregelt wird diese Überlassung im Überlassungsvertrag, der als Ergänzung zum Arbeitsvertrag geschlossen wird. Im Überlassungsvertrag wird unter anderem festgehalten, wer die Kosten für das Dienstrad trägt und damit, ob es sich um ein Gehaltsextra handelt oder ob die monatlichen Leasingraten per Gehaltsumwandlung bedient werden.

Mitarbeiterin mit Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Finanzierung und Besteuerung: Unterschiede zwischen Gehaltsextra und Gehaltsumwandlung

Die beiden Varianten des Dienstrad-Leasings unterscheiden sich in erster Linie dadurch, wer die Kosten für das geleaste Fahrrad oder Pedelec trägt. Während die monatlichen Raten bei der Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient werden, trägt beim Dienstrad als Gehaltsextra der Arbeitgeber die Kosten und überlässt es seinen Beschäftigten zusätzlich zum gezahlten Gehalt.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie sich auf die Versteuerung der Privatnutzung als geldwertem Vorteil auswirkt:

Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung reduziert sich durch den Abzug der monatlichen Leasingraten das Bruttogehalt und die damit verbundenen Abgaben. Für die private Nutzung muss allerdings ein geldwerter Vorteil nach der sogenannten 0,25%-Regel versteuert werden. Diese Versteuerung entfällt, wenn der Arbeitgeber das Dienstrad als Gehaltsextra gewährt. Eine Ausnahme bilden dabei S-Pedelecs (bis zu 45 km/h Tretunterstützung): Da diese formal als Kleinkrafträder klassifiziert werden, gelten auch in steuerlicher Hinsicht andere Regelungen. Mehr Infos zu den Besonderheiten von S-Pedelecs als Dienstrad finden Sie in unserem Beitrag zu Pedelecs & S-Pedelecs.

Mitarbeiter mit Dienstrad als Gehaltsextra

Übersicht Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung

  Gehaltsumwandlung Gehaltsextra
Kosten des Leasings Die Kosten für das Dienstrad-Leasing werden – zumindest teilweise – aus dem Bruttogehalt finanziert. Die Kosten für das Dienstrad-Leasing trägt komplett der Arbeitgeber.
Überlassung des Dienstrads Die Überlassung des Dienstrads erfolgt gegen eine Minderung des Bruttogehalts. Die Überlassung des Dienstrads erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Geldwerter Vorteil Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads wird nach der 0,25%-Regel versteuert. Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads wird nicht versteuert.

 

Auch als Gehaltsextra: Bikeleasing-Vorteile für Sie als Arbeitgeber

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Leitfaden Dienstrad und Steuern

Sie möchten mehr über die steuerlichen Aspekte des Dienstrad-Leasings erfahren? In unserem Leitfaden Dienstrad-Versteuerung geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Regelungen rund um das Thema Dienstrad und Steuern.

Fragen und Antworten zur Dienstrad-Versteuerung

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