Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra
Punkten Sie als Arbeitgeber bei Ihren Arbeitnehmern und solchen, die es werden sollen – mit einem Dienstrad als Gehaltsextra.
Übersicht Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung
Gehaltsumwandlung | Gehaltsextra | |
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Kosten des Leasings | Die Kosten für das Dienstrad-Leasing werden – zumindest teilweise – aus dem Bruttogehalt finanziert. | Die Kosten für das Dienstrad-Leasing trägt komplett der Arbeitgeber. |
Überlassung des Dienstrads | Die Überlassung des Dienstrads erfolgt gegen eine Minderung des Bruttogehalts. | Die Überlassung des Dienstrads erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. |
Geldwerter Vorteil | Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads wird nach der 0,25%-Regel versteuert. | Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstrads wird nicht versteuert. |
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Fragen und Antworten zur Dienstrad-Versteuerung
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