BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KGBikeleasing ist Ihr zuverlässiger Partner für Dienstrad-Leasing. Auch für Selbstständige. Wir organisieren Ihr Rundum-sorglos-Paket für das Leasen von E-Bikes, Pedelecs u.v.m.https://bikeleasing.de/
Einfach besser versichert: Die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung
Unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) bietet umfassenden Schutz für jedes Dienstrad. Damit sind Arbeitgeber bestens abgesichert, falls Mitarbeiter unerwartet ausfallen.
Die monatlichen Prämien für diese Versicherung werden unkompliziert über die Gehaltsumwandlung beglichen, genau wie die Raten für das Dienstrad. Dies erfolgt dank einer Regelung zum geldwerten Vorteil, die zudem steuerliche Ersparnisse mit sich bringt.
Schnell, sicher und ohne Kompromisse: Ihre Vorteile auf einen Blick
Keine Vorerkrankungsklausel
Transparent und ohne Hintertürchen: Die Bikeleasing-AGAV beinhaltet keine Ausschlussklausel zu Vorerkrankungen Ihrer Arbeitnehmer.
Keine Wartezeit
Sicherheit von Anfang an: Mit der Dienstrad-Überlassung startet auch Ihr Versicherungsschutz.**
Inhouse Abwicklung
Wir kümmern uns persönlich um die Abwicklung Ihres Versicherungsfalls und klären für Sie alles Notwendige mit der Versicherung.
Im Leasingfaktor berücksichtigt*
Die monatliche Rate für die Versicherung wird ebenfalls über die Gehaltsumwandlung bedient - dank der Regelung zum geldwerten Vorteil samt steuerlicher Ersparnisse.
Keine Selbstbeteiligung
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Bikeleasing-AGAV beinhaltet keine Selbstbeteiligung für Sie.
Digitale Störfall-Abwicklung
Wir bieten papierlosen Versicherungsschutz: Sie können Ihren Störfall problemlos digital über das Bikeleasing-Portal abwickeln.
Kein finanzielles Risiko
Durch unsere Versicherung bleiben Sie weder auf Leasingraten noch auf Diensträdern sitzen.
Kostenfreie Abholung des Dienstrads
Kein Logistik-Stress: Im Fall der Dienstrad-Rücknahme aufgrund eines AGAV-Störfalls holen wir das Leasingrad beim Fachhändler kostenlos ab.
Umfangreicher Versicherungsschutz im Fall der Fälle
Was passiert mit dem Dienstrad bei Elternzeit und Mutterschutz?
Variante 1: Dienstrad-Rückgabe. Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Fahrrads beendet.
Variante 2: Leasingratenerstattung. Der Leasingvertrag bleibt bis Laufzeitende bestehen und es erfolgt eine Erstattung der Gesamtleasingrate bis maximal 18 Monate.
Mein Arbeitnehmer bezieht Krankengeld und möchte sein Dienstrad behalten. Ist das möglich?
Ja! Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers werden die Leasingraten erstattet und der Arbeitnehmer kann das Dienstrad auch während seiner Erkrankung weiterhin nutzen.
Mein Arbeitnehmer wurde gekündigt, hat gekündigt, hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder ist erwerbsunfähig. Was passiert mit dem Dienstrad-Leasing?
Im Kündigungsfall durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie im Fall eines Aufhebungsvertrages kann das Dienstrad vorzeitig und ohne zusätzliche Kosten zurückgegeben werden.
Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung: Keine lästigen Wartezeiten oder Vorerkrankungsklauseln
Unsere Bikeleasing-Arbeitgeberausfallversicherung verzichtet auf lästige Vorerkrankungsklauseln und Unsicherheit durch Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt unverzüglich, sobald ein Mitarbeiter sein neues Zweirad in Empfang nimmt.**
Zudem bearbeiten wir die Versicherungsansprüche intern, was Arbeitgebern eine zügige Bearbeitung garantiert. Nähere Informationen finden Sie in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch.
Überzeugt? Jetzt loslegen und Dienstrad-Leasing auf den Weg bringen!
Worauf sich Arbeitgeber sonst noch verlassen können?
Dass wir vom Bikeleasing-Service Sie persönlich betreuen und bei der Einführung des Dienstrad-Leasings mit professionellem Werbematerial und der Organisation von Infoveranstaltungen unterstützen. Einfacher geht Dienstrad-Leasing nicht.
Haben wir Ihr Interesse an unserem Dienstrad-Leasing-Angebot geweckt? Dann fordern Sie noch heute unser Unterlagen-Paket für Arbeitgeber an:
* Dienstleistungsvertrag mit abgeschlossener Arbeitgeber-Ausfallversicherung (ab Ende 2021). Bestandskunden aus den Vorjahren können ihrem Dienstleistungsvertrag entnehmen, ob die Versicherung abgeschlossen wurde.
** Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer bei Übernahme des Dienstrades nicht arbeitsunfähig sein darf.