

Information zur Barrierefreiheit
Beschreibung der Dienstleistung
Wir - BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG - bieten Unternehmen/Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen die Möglichkeit, hochwertige Fahrräder und E-Bikes über ein attraktives Leasingmodell zu nutzen.
Unsere Leistungen decken alle Schritte ab: fundierte Beratung, effiziente Leasingabwicklung sowie umfassende Versicherungs- und Serviceleistungen.
Die Website von BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG bietet eine benutzerfreundliche und strukturierte Navigation mit separaten Informationsbereichen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Händler und Selbstständige. Dort finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zum Leasingmodell, zu Vorteilen sowie zu aktuellen Angeboten.
Ein umfassender FAQ-Bereich beantwortet häufig gestellte Fragen rund um den Ablauf, die steuerlichen Vorteile und den Service.
Mit dem integrierten Leasingrechner können Arbeitnehmer ganz einfach die voraussichtliche monatliche Leasingrate sowie mögliche Steuervorteile durch Gehaltsumwandlung berechnen.
Über die Händlersuche lässt sich schnell ein Fachhändler in der Nähe finden.
Ein geschützter Login-Bereich steht Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Händlern zur Verfügung. Hier können:
- Arbeitgeber Leasingfreigaben erteilen und Verträge verwalten,
- Arbeitnehmer und Händler Leasinganträge stellen, Dokumente einsehen und persönliche Daten verwalten.
Der gesamte Prozess – vom Antrag bis zur elektronischen Signatur des Überlassungsvertrags – erfolgt digital.
Im Downloadbereich stehen alle wichtigen Dokumente wie Verträge, Versicherungsbedingungen oder Rückgabeformulare zum Herunterladen bereit.
Für Fragen oder Unterstützung bietet die Website Kontaktformulare, einen Live-Chat sowie eine telefonische Hotline.
Barrierefreiheitsanforderungen
Die BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG (BLS) ist bemüht, seine Webseite www.bikeleasing.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), und die harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Details zur Barrierefreiheit
Die BLS arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sicherzustellen.
Wie BLS Barrierefreiheit ganzheitlich umsetzt
Zur nachhaltigen und langfristigen Einhaltung der EN 301 549 setzt die BLS praktisch um durch folgende Optimierungen in der Produktentwicklung:
- Automatisches Testen: Die verschiedenen Softwareprodukte werden regelmäßig automatisierten Tests unterzogen. Hierbei kommen automatische Testing-Tools wie IBM Equal Access Accessibility Checker und andere zum Einsatz.
- Manuelles Testen: Zur Ergänzung werden manuelle Tests durch externe Barrierefreiheitsexperten durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den Entwicklungsprozess eingebunden.
- Ganzheitliche Produktentwicklung: Barrierefreiheit in allen Schritten der Produktentwicklung bedacht, von der Konzept & Designphase bis zur Qualitätssicherung.
- Kontinuierliche Schulungen: Verschiedene Abteilungen werden regelmäßig zu Themen geschult, ob zu grundsätzlichen Prinzipien oder mit detaillierten Coding-Workshops.
- Design System: Ein Designsystem mit barrierefreien Kontrasten und Schriftgrößen hilft allen Entwicklungsteams bei der Herstellung barrierefreier Produkte.
- Wiederverwendbare Komponenten: Zur Herstellung einer konsistenten und barrierefreien Erfahrung arbeiten wir mit Hochdruck an einer eigenen Komponentenbibliothek mit barrierefreien Komponenten.
Barrierefreiheit der Webseite
Die Website ist teilweise barrierefrei. Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit ist aufgrund begrenzter Ressourcen in der Übergangszeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Tastaturbedienbarkeit der Hauptnavigation
Die Hauptnavigation der Webseite ist nur teilweise für die vollständige Bedienung mit der Tastatur zugänglich. Die Untermenüpunkte können nicht über die Tastatur angezeigt werden, und der Tastaturfokus wird kurzzeitig unsichtbar. Eine neue Version der Hauptnavigation ist in Arbeit.
Tastaturbedienbarkeit und Beschriftung von Videoplayer-Steuerung
Auf Seiten, auf denen ein Videoplayer-Element eingesetzt wird, ist der Play-Button des Players nicht per Tastatur erreichbar. Außerdem gibt es derzeit keine sinnvolle, barrierefreie Beschriftung des Buttons.
Sprache von Elementen
Barrierefreie Beschriftungen sind nicht vollständig in der Hauptsprache der Seite gehalten. Manche Buttons des Bildkarussells sind in englischer Sprache, auch wenn die Hauptseite auf Deutsch eingestellt ist.
Karten-Widget
Ein auf Unterseiten eingesetztes Google Maps Karten-Widget ist nur teilweise visuell barrierefrei: Manche der weißen Icons bzw. Texte auf grünem Hintergrund erfüllen nicht das Kontrastminimum.
Die Tastaturfokusreihenfolge mancher Elemente des Karten-Widgets folgt nicht der visuellen Reihenfolge dieser Elemente.
Textvergrößerung
Auf kleinen Viewport-Größen kann in seltenen Fällen eine Textvergrößerung von 200 % zu vereinzelt abgeschnittenen Texten führen.
Dekorative Icons
Dekorative Icons sind nicht immer als dekorativ ausgezeichnet.
Seitenstruktur
Nicht alle Elemente der Webseite sind einer Region zugeordnet. Mehrfach vorkommende Regionen haben keine unterschiedlichen barrierefreien Beschriftungen.
Robuste Auszeichnung
Die Verwendung mancher HTML- und ARIA-Attribute ist nicht vollständig standardkonform.
Barrierefreiheit des Arbeitnehmerportals
Das Arbeitnehmerportal ist teilweise barrierefrei. Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit ist aufgrund begrenzter Ressourcen in der Übergangszeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte im Arbeitnehmerportal sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht vollständig gegeben. Während große Teile mit der Tastatur ansteuerbar und bedienbar sind, gibt es Elemente, für die das noch nicht gilt.
- Screenreader-Bedienbarkeit: Die Nutzung eines Screenreaders ist grundsätzlich möglich. Die Lücken der Tastaturbedienbarkeit führen auch für Screenreader zu einer Nichterreichbarkeit von verschiedenen Elementen. Außerdem sind Screenreader-Beschriftungen noch nicht vollständig und optimal.
- Visuelle Kontraste: Die visuelle Gestaltung des Portals setzt starke Kontraste durch schwarzen Text auf weißem Hintergrund (im hellen Modus) und weißem Text auf dunklem Hintergrund (im dunklen Modus). An manchen Stellen, an denen die BLS-Markenfarbe zum Einsatz kommt, sind Kontraste nicht immer ausreichend.
- PDF: PDF-Dateien, wie beispielweise Überlassungsvertrag, Versicherungs- und Servicehandbuch, entsprechend derzeit noch nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Digitale Signatur: Die Funktion für digitale Signatur für Überlassungsvertrag aktuell noch nicht barrierefrei umgesetzt.
Datum und Methode
Diese Information wurde am 28.06.2025 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Feedback, Kontakt, Schlichtung
Sie möchten uns Hinweise oder Probleme im Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit melden? Feedback zu einer von Ihnen neu entdeckten Barriere können Sie uns an [email protected] senden. Gerne dürfen Sie auch Fragen zu den hier erwähnten Barrierefreiheits-Mängeln sowie den Ausnahmen stellen.
Marktüberwachungsstelle
Sollten Sie unzufrieden sein, etwa aufgrund unserer Kommunikation, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Stand: 07.08.2025