

Dienstrad-Übernahme oder Rückgabe?
Was tun bei Leasingende, Kündigung & Co.?
Dienstrad-Optionen nach 3 Jahren
So funktionieren Übernahme & Rückgabe
Besonderheiten bei Kündigung
Folgeleasing: neues Dienstrad, gleiche Vorteile
Dienstrad-Leasing: Was tun, wenn die letzte Rate gezahlt ist?
Dienstradfahren ist gesund, klimafreundlich und dank Gehaltsumwandlung eine sehr günstige Art der Mobilität. Mit dem Bikeleasing-Service ist der Weg zum eigenen Dienstrad ganz einfach, aber was passiert am Ende der Leasinglaufzeit? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie zum Vertragsende haben und warum sich ein Folgeleasing lohnt.
Wissenswertes zur Übernahme
Darf das Dienstrad bei der Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen?
Das Dienstrad muss sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Vorhandene Mängel oder Schäden melden Sie bitte bis zum Ende der Leasinglaufzeit über unser Portal an den Bikeleasing-Service. Normale Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem – schließlich handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand.
Wissenswertes zur Dienstrad-Rückgabe
Vorzeitiges Leasingende
Leasingende bei Kündigung & Co.
Das Dienstrad-Leasing ist auf eine Leasingdauer von drei Jahren ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung des Leasings ist generell nicht vorgesehen. Doch auch wir wissen, dass nicht immer alles läuft wie geplant. Darum ist unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bei jedem Leasing automatisch dabei. Sie greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall.
Ablöseangebot während des laufenden Leasings
Wenn Sie ein Dienstrad nutzen und Ihr Unternehmen vor Ende der regulären Leasinglaufzeit verlassen, können Sie das Fahrrad aus dem laufenden Vertrag herauskaufen. Die Höhe des Ablöseangebots, das Sie in diesem Fall über unser Portal bei der Leasinggesellschaft anfordern können, ergibt sich dabei nicht nur aus dem Restwert des Fahrrads, sondern auch aus den Raten der Restlaufzeit und den dazugehörigen Leasingnebenkosten, wie z.B. Versicherungen. Je nachdem, wie lange das Leasing bereits gelaufen ist, unterscheidet sich diese Ablösesumme vom Übernahmeangebot am Ende der Leasinglaufzeit und ist besonders bei einer langen Restlaufzeit deutlich weniger attraktiv.
Voraussetzungen für ein Folgeleasing
Für das Leasing nach dem Leasing gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für das erste Dienstrad: Zum einen muss Ihr Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten, damit Sie es nutzen können. Zum anderen ist ein Folgeleasing nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich noch mindestens für die Zeit des Leasings (also 36 Monate) besteht. Wenn das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung sind, bereits gekündigt haben oder befristet beschäftigt sind kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.
Auch wer noch in der Probezeit ist, auf Zeitarbeit-Basis, als Mini- oder Midijobber arbeitet, kann das Dienstrad-Leasing unter Umständen nicht nutzen und sollte beim Arbeitgeber nachfragen, welche Regelungen im Unternehmen gelten.