Dienstrad-Übernahme oder Rückgabe?
Was tun bei Leasingende, Kündigung & Co.?
Dienstrad-Optionen nach 3 Jahren
So funktionieren Übernahme & Rückgabe
Besonderheiten bei Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit & Co.
Folgeleasing: neues Dienstrad, gleiche Vorteile
Bikeleasing: Was passiert, wenn die letzte Leasingrate gezahlt ist?
Dienstradfahren ist gesund, klimafreundlich und dank Gehaltsumwandlung eine sehr günstige Art der Mobilität. Mit dem Bikeleasing-Service ist der Weg zum eigenen Dienstrad ganz einfach, aber was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?
Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie zum Vertragsende haben, wie der Ablauf bei Übernahme und Rückgabe ist und welche Möglichkeiten Sie in besonderen Situationen wie Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Langzeiterkrankung oder Elternzeit haben.
Darf das Dienstrad bei der Rückgabe Gebrauchsspuren aufweisen?
Das Dienstrad muss sich bei der Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Vorhandene Mängel oder Schäden melden Sie bitte bis zum Ende der Leasinglaufzeit über unser Portal an den Bikeleasing-Service. Normale Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe kein Problem – schließlich handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand.
Vorzeitiges Leasingende: Was passiert bei Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit & Co.?
Voraussetzungen für Dienstrad-Leasing und Folgeleasing
Für das Leasing nach dem Leasing gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für das erste Dienstrad: Zum einen muss Ihr Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten, damit Sie es nutzen können. Zum anderen ist ein Folgeleasing nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich noch mindestens für die Zeit des Leasings (also 36 Monate) besteht. Wenn das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung sind, bereits gekündigt haben oder befristet beschäftigt sind kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.
Auch wer noch in der Probezeit ist, auf Zeitarbeit-Basis, als Mini- oder Midijobber arbeitet, kann das Dienstrad-Leasing unter Umständen nicht nutzen und sollte beim Arbeitgeber nachfragen, welche Regelungen im Unternehmen gelten. Teilzeitmitarbeiter können dagegen in der Regel ebenso wie Vollzeitbeschäftigte ein Dienstrad leasen, sofern durch die Gehaltsumwandlung nicht der Mindestlohn unterschritten wird.
FAQ zum Leasingende
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