Bikeleasing FAQ: Fragen und Antworten rund um das Thema Dienstrad-Leasing
Wie funktioniert eigentlich Bikeleasing? Wer kann Diensträder leasen? Und darf ich mit meinem Dienst-E-Bike auch in den Urlaub fahren? Diese und viele andere Fragen zum Thema Dienstrad-Leasing beantworten wir hier in unserem FAQ-Bereich.
Zu welchem Dienstrad-Thema haben Sie Fragen?
Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient. Dadurch wird beim Arbeitnehmer das steuerpflichtige Gehalt reduziert.
Bikeleasing ist ein beliebter Mitarbeiter-Benefit: Arbeitnehmer können dadurch bis zu 40% der Anschaffungskosten für ein neues Fahrrad sparen. Arbeitgeber stärken die Mitarbeiterbindung in ihrem Unternehmen und fördern nachhaltige, gesunde Mobilität. Der Bikeleasing-Service ist die Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Leasingbank und Fahrradhändlern und sorgt für die einfache und reibungslose Abwicklung.
Bei einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug, in diesem Falle durch Überlassung des Dienstrads. Da sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert, sinken die Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers.
Die Bikeleasing-Hotline ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 55 71 / 30 26 - 0 erreichbar. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen in allen Fragen zum Thema Bikeleasing.
Als geldwerter Vorteil gilt beim Bikeleasing die Tatsache, dass Sie Ihr Dienstrad auch – oder sogar ausschließlich - privat nutzen können. Dieser geldwerte Vorteil wird pauschal mit 0,25% des Brutto-Listenpreises angesetzt und dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen.
Ein klares Ja! Diensträder können problemlos auch zusätzlich zu einem Dienstwagen geleast werden.
Im Prinzip sind alle Fahrradmodelle als Dienstrad geeignet: Klassische Fahrräder wie Trekking- und Mountainbikes, Rennräder oder Stadtfahrräder können ebenso als Dienstrad geleast werden wie E-Bikes (Pedelecs), Lastenräder und Liegefahrräder. Auch S-Pedelec (E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h) können prinzipiell als Dienstrad geleast werden. Da sie aber als Kleinkrafträder gelten und daher andere gesetzliche Vorgaben gelten als bei Fahrrädern, werden S-Pedelecs von vielen Arbeitgebern vom Bikeleasing ausgeschlossen.
Für die private Nutzung des Dienstrads wird dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers ein geldwerter Vorteil aufgeschlagen, für den Steuern und Sozialabgaben anfallen. Seit 2020 gilt beim geldwerten Vorteil beim Dienstradleasing die 0,25%-Regel. Wie sich die Steuerlast durch das Dienstrad konkret verändert, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Steuerklasse und dem Steuersatz ab.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil es ganz unterschiedlich sein kann. Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttoentgelt hinzugerechnet. Aus der Summe von Bruttoentgelt und geldwertem Vorteil ergibt sich dann der Steuersatz und damit die Höhe der Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Die Umwandlungsrate ist beim Dienstrad-Leasing der Betrag, der bei der Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen wird und so das steuer- und abgabenpflichtige Einkommen reduziert. Die monatliche Netto-Belastung – also, das was man als Arbeitnehmer auf dem Konto spürt – ist deutlich geringer. Wieviel genau? Das können Sie mit unserem Leasingrechner für Arbeitnehmer herausfinden.
Bikeleasing ist ideal für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer mit einem innovativen Benefit an ihr Unternehmen binden möchten. Bei der Mitarbeitersuche ist Dienstrad-Leasing ein starkes Argument, weil Arbeitnehmer damit bis zu 40% der Anschaffungskosten sparen. Der Aufwand ist minimal und Arbeitgeber sind zudem komplett abgesichert, wenn Mitarbeiter ausfallen.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber Dienstrad-Leasing anbieten. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kommt es allerdings darauf an, dass der geltende Tarifvertrag Dienstrad-Leasing grundsätzlich zulässt.
Dienstrad-Leasing kostet für den Arbeitgeber nichts. Im Gegenteil: Durch Gehaltsumwandlung und die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohns können Arbeitgeber Sozialabgaben sparen. Diese Ersparnis kann z.B. genutzt werden, um sich ohne Mehrkosten an den Versicherungskosten für das Dienstrad zu beteiligen.
Als Dienstrad-Anbieter nehmen wir vom Bikeleasing-Service dem Arbeitgeber das Meiste ab. Mit unseren digitalen Abwicklungsprozessen, unserem Portal für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Händler sorgen wir dafür, dass der Aufwand für die Verwaltung des Dienstrad-Leasings für alle Beteiligten denkbar gering ist.
Eins. Wir haben keine Mindestabnahmemenge, so dass Sie ab dem ersten Dienstfahrrad oder -E-Bike von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings beim Bikeleasing-Service profitieren können.
Keine. Mit unserer Arbeitgeber-Ausfallversicherung sind Sie bestens abgesichert, so dass Ihnen auch dann keine Kosten entstehen, wenn Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit langfristig ausfallen oder das Unternehmen verlassen. Unsere Bikeleasing-Komfort-Versicherung springt ein, wenn das Dienstrad eines Mitarbeiters gestohlen oder beschädigt wird.
Wenn Mitarbeiter wegen Krankheit, Elternzeit etc. langfristig ausfallen oder das Unternehmen verlassen, greift die Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht also kein Risiko.
Im Rahmen des Dienstrad-Leasings gelten die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben. Dadurch können vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abziehen. Auf diese Weise wird das Dienstrad für den Arbeitnehmer noch günstiger. Bei Arbeitgebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird die Brutto-Leasingrate vom Gehalt einbehalten, so dass die Ersparnis etwas geringer ausfällt.
Um Ihren Mitarbeitern Bikeleasing anzubieten, müssen Sie nur Ihr Unternehmen unter bikeleasing.de/arbeitgeber registrieren und schließen dann einen Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrag mit uns ab. Um den Rest kümmern wir uns – von Infoflyern und Demo-Tagen für Ihre Mitarbeiter bis hin zur Abwicklung am Ende der Leasinglaufzeit.
Wir helfen Ihnen gerne dabei. Unsere Marketingabteilung stattet Sie kostenlos mit professionellen, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Info-Materialien wie Flyern für Ihre Mitarbeiter aus. Gern übernehmen wir auch die Organisation und Durchführung von Mitarbeiter Infoveranstaltungen (on- und offline) oder Demo-Tagen mit Fahrradhändlern und Beratung vor Ort.
Ja! Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall des Arbeitnehmers werden die Leasingraten erstattet und der Arbeitnehmer kann das Dienstrad auch während seiner Erkrankung weiterhin nutzen.
Mehr Infos: Blogbeitrag Langzeiterkrankung
Im Kündigungsfall durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, im Fall der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie im Fall eines Aufhebungsvertrages kann das Dienstrad vorzeitig und ohne zusätzliche Kosten zurückgegeben werden.
Mehr Infos: Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall
Ist der Arbeitnehmer verstorben, kann das Dienstrad vorzeitig und ohne zusätzliche Kosten zurückgegeben werden.
Mehr Infos: Blogbeitrag Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Aufhebung, Todesfall
Komplett steuerfrei ist ein Dienstrad nur, wenn es nicht per Gehaltsumwandlung finanziert wird, sondern der Arbeitgeber alle Kosten des Leasings übernimmt und dem Arbeitnehmer das Fahrrad oder E-Bike kostenfrei als Gehaltsextra überlässt.
Variante 1: Dienstrad-Rückgabe. Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Fahrrads beendet.
Variante 2: Leasingratenerstattung. Der Leasingvertrag bleibt bis Laufzeitende bestehen und es erfolgt eine Erstattung der Gesamtleasingrate bis maximal 18 Monate.
Mehr Infos im Blogbeitrag Elternzeit Mutterschutz.
Der wesentliche Vorteil beim Bikeleasing ist, dass es für Arbeitnehmer deutlich günstiger ist, ein Dienstrad zu nutzen und im Anschluss zu übernehmen, als sich ein Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen. Weitere Vorteile sind die Fahrrad-Versicherung, gesunde Bewegung, Nachhaltigkeit und das Einsparen von Spritkosten.
Da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25%-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
Wie viel Sie beim Dienstrad-Leasing konkret sparen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bruttogehalt, Steuerklasse und der Preis des Fahrrads oder E-Bikes sind drei wesentliche Faktoren, die die Ersparnis beim Dienstrad-Leasing beeinflussen. Ihren individuellen Kostenvorteil können Sie mit unserem Leasing-Rechner für Arbeitnehmer berechnen, um direkt zu sehen, ob sich Bikeleasing für Sie lohnt.
Das kommt darauf an: Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers, so dass Steuerlast und Sozialabgaben reduziert werden. Die private Nutzung des Dienstrads muss zwar als geldwerter Vorteil versteuert werden, allerdings nur pauschal mit sehr günstigen 0,25% des Brutto-Listenpreises. Anders sieht das bei Diensträdern aus, die als Gehaltsextra komplett vom Arbeitgeber und nicht per Gehaltsumwandlung finanziert werden: Diese sind seit 2019 für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei.
Die private Nutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung (auch Dienstwagenprivileg) wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als 1% des Brutto-Kaufpreises angesetzt. Diese Regelung gilt auch für Diensträder. Seit 2020 beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25% des Brutto-Listenpreises, so dass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.
Ja! Arbeitnehmer können den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese Pendlerpauschale – oder offiziell: Entfernungspauschale – ist unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitsweg zurückgelegt wird.
Zumindest für Bikeleasing per Gehaltsumwandlung braucht es einen Arbeitgeber. Dieser least das Dienstrad und überlässt es dem Arbeitnehmer als sogenannten Sachbezug zur Nutzung. Im Rahmen dieses Modells profitieren Arbeitnehmer von der steuerlichen Förderung und sparen bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf. Sie sind Ihr eigener Chef? Dienstrad-Leasing gibt es für Selbstständige auch ohne Gehaltsumwandlung.
Gute Idee! Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Vorteile, die er als Bikeleasing-Kunde hat: Kein Risiko, minimaler Aufwand, dafür ein beliebter Benefit, der sich positiv auf Unternehmens-Image und Mitarbeiter-Bindung auswirkt und auch beim Recruiting ein starkes Argument ist. Mehr Infos gibt es auf unserer Seite „Bikeleasing für Arbeitgeber“. Dort kann Ihr Chef auch weitere Infos anfordern. Oder er vereinbart einfach gleich einen Beratungstermin mit unserem Vertriebsteam. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Wenn Ihr Arbeitgeber Bikeleasing anbietet, sind es für Sie nur vier kleine Schritte zum eigenen Dienstrad:
- Mit dem Firmencode (Arbeitgebercode), den Sie als leasingberechtigter Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber bekommen, registrieren Sie sich auf unserer Website im Portal und bekommen eine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID.
- Dann suchen Sie sich beim Bikeleasing-Partnerhändler Ihr Wunschrad aus.
- Der Fahrradhändler stellt eine Leasinganfrage (dafür braucht er die persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID).
- Wenn die Leasinganfrage freigegeben ist und Ihr Dienstrad bereitsteht, können Sie es beim Händler abholen und losradeln.
Die Bikeleasing-Nutzer-ID ist ein achtstelliger Code, den Sie als Arbeitnehmer bekommen, wenn Sie sich mit dem Firmencode Ihres Arbeitgebers in unserem Bikeleasing-Portal registrieren. Diesen Code müssen Sie bei Ihrem Fahrradhändler angeben, damit dieser den Leasingantrag für Ihr Dienstrad stellen kann.
Grundsätzlich bei allen niedergelassenen Fahrradfachhändlern in Deutschland. Jeder Fachhändler kann sich als Bikeleasing-Händler registrieren und Ihre Leasing-Anfrage stellen. Ihr Lieblings-Fahrradhändler ist noch nicht Bikeleasing-Partnerhändler? Dann kann er sich ganz einfach auf unserer Website registrieren. Händler, die bereits als Bikeleasing-Partnerhändler registriert sind, finden Sie in unserer Händlerübersicht.
Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Dienstfahrrad – nicht anhand des tatsächlichen Kaufpreises, sondern auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Das kann sich bei stark reduzierten Fahrrädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell auswirken.
Ja, im Leasingmodell können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die fest mit dem Dienstrad verbunden sind. Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schutzbleche, Gepäckträger und Fahrradständer, aber auch Anhänger und Kindersitze können als Zubehör mitgeleast werden.
Nicht in den Leasingvertrag einbezogen werden können z. B. Fahrradhelme, Bekleidung etc. Falls Sie sich bei einem Zubehörteil nicht sicher sind, ob dieses in das Leasing aufgenommen werden kann, erkundigen Sie sich gern bei unserem Support–Team. Übrigens: Ein Fahrradschloss mit einem Mindestkaufpreis von 48,- € brutto muss beim Bikeleasing immer mitgeleast werden.
Grundsätzlich kann ein Mitarbeiter auch mehrere Diensträder nutzen. Im konkreten Fall richtet sich das danach, was Ihr Arbeitgeber im Dienstleistungsvertrag mit dem Bikeleasing-Service vereinbart hat.
Als S-Pedelecs werden E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis maximal 45 km/h bezeichnet. Sie gelten formal nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Ein entscheidender Unterschied, denn aus diesem Grund gelten für S-Pedelec andere Regelungen als für ihre langsameren Verwandten – die Pedelecs ohne S. Für das Fahren eines S-Pedelecs im Allgemeinen bedeutet das Helmpflicht, Kennzeichenpflicht und eine entsprechende Fahrerlaubnis. Außerdem sind Radwege für S-Pedelecs tabu. Auch beim Dienstrad-Leasing werden S-Pedelecs ein wenig anders behandelt als andere Fahrräder mit oder ohne Tretunterstützung: So wird beim Leasing eines S-Pedelec der geldwerte Vorteil anhand der 0,25%-Regel angesetzt - unabhängig davon, ob es per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra geleast wird. Zudem wird auch der Anfahrtsweg zur Arbeit mit 0,03% des UVPs versteuert.
Um Ihr Dienstrad beim Fahrradhändler abzuholen, brauchen Sie einen Übernahmecode (bzw. eine Übernahmebestätigung). Diesen schicken wir per E-Mail an Sie als Dienstradnutzer, sobald wir von Ihrem Arbeitgeber die Freigabe für den entsprechenden Leasingvertrag erhalten haben. Bitte geben Sie Ihrem Fahrradhändler Bescheid, bevor Sie das Dienstrad abholen, damit dieser es für die Abholung vorbereiten kann.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass auch Ehepartner und Kinder das Dienstrad eines Arbeitnehmers nutzen. In der Regel wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, ob Familienmitglieder (die im gleichen Haushalt leben) mit dem geleasten Fahrrad fahren dürfen. Unsere Versicherungspakete decken eine vereinbarte familiäre Nutzung mit ab.
Ein klares Ja! Die private Nutzung von Diensträdern gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Durch die pauschale Versteuerung nach der 0,25%-Regel ist die Privatnutzung ausdrücklich erlaubt.
Kurz gesagt: Wenn Ihr Leasingvertrag ausläuft, können Sie das Dienstrad in der Regel entweder günstig übernehmen oder zurückgeben und sich ein neues Fahrrad aussuchen, wenn Sie möchten.
Etwa 12 Wochen vor dem Ende der Laufzeit Ihres Leasingvertrags melden wir uns bei Ihnen, um Sie dazu aufzufordern Ihr Dienstrad zum Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. In diesem Schreiben informieren wir Sie als Arbeitnehmer voraussichtlich auch über die Möglichkeit, das Dienstrad zu erwerben. Dieses Kaufangebot (zum Übernahmepreis 18 % des UVP) erhält üblicherweise jeder Dienstradnutzer, es kann aber nicht zu Beginn des Leasing verbindlich in den Vertrag aufgenommen werden, da dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspricht.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Dienstrad nach Leasingende nicht zu behalten, müssen Sie es zum Ende des Überlassungszeitraums in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an den ausliefernden Händler zurückgeben. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin, damit der Händler sich Zeit für die Rückgabe nehmen kann.
Wenn Sie Ihr Dienstrad nach Ende der Vertragslaufzeit übernehmen möchten, warten Sie zunächst bis etwa 12 Wochen vor Ende der Laufzeit ab. In aller Regel melden wir uns dann mit einem günstigen Kaufangebot, das wir Ihnen angesichts der Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung erst zum Ende der Vertragslaufzeit unterbreiten dürfen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen (zum Beispiel, um den Arbeitgeber zu wechseln), gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, kann ein Ablöseangebot bei der Leasinggesellschaft angefordert werden, so dass Sie die Chance haben, das Fahrrad aus dem Vertrag herauszukaufen.
- Die Nutzung des Fahrrads kann auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.
- Kommen beide Möglichkeiten nicht in Betracht, kann Ihr Arbeitgeber die Arbeitgeber-Ausfallversicherung in Anspruch nehmen und das Dienstrad kann zurückgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Prüfung ergibt, dass ein Versicherungsfall vorliegt.
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Elternzeit (inkl. Mutterschutz) gehen, greift beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallsversicherung und stellt zwei Optionen zur Wahl:
- Fahrradrückgabe: Der Leasingvertrag wird durch vorzeitige Rückgabe des Rades beendet
- Erstattung der Gesamtleasingraten bis maximal 18 Monate. Der Leasingvertrag wird bis zum Laufzeitende weitergeführt.
Ja, das ist generell möglich, wenn das Gebrauchtrad jünger als 12 Monate ist. Durch den geringeren Preis reduzieren sich auch Leasing- und Versicherungsraten. Geldwerter Vorteil und Übernahmepreis am Ende der Leasinglaufzeit bemessen sich allerdings auf Basis der UVP und nicht anhand des tatsächlichen Kaufpreises.
Eine Übersicht unserer Online-Partnerhändler, bei denen Sie Ihr Bikeleasing-Dienstrad bestellen können, finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitgeber der Option Onlinehandel zugestimmt hat. Sie sind sich unsicher? Dann fragen Sie am besten direkt in Ihrer Personalabteilung nach.
Ja, bei der Online-Bestellung können Versandkosten anfallen. Diese werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen und über die monatliche Leasingrate beglichen. Sie zählen aber nicht zur UVP und haben daher keine Auswirkung auf die Ablösesumme beim evtl. Kauf nach Leasinglaufzeitende (Ablösesumme = 18% vom UVP).
In Bezug auf das Fahrradschloss gelten beim Onlinehandel dieselben Bedingungen wie beim Fahrradhändler vor Ort: Ohne Schloss kann keine Leasinganfrage gestellt werden. Ob diese Bedingung erfüllt ist, wird bei der Bestellung durch den jeweiligen Onlinehändler kontrolliert. Bei einigen Onlinehändlern wird automatisch ein Schloss in den Warenkorb gelegt, wenn der Kunde seine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID auf der Seite des Onlinehändlers eingibt.
Nein, hier gelten dieselben Bedingungen wie beim Fahrradhändler vor Ort. Zubehör kann nicht nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden, wenn dieser schon aktiv ist.
Das Fahrrad wird direkt an Sie als Arbeitnehmer geliefert. Es ist dann noch nicht fahrbereit: Oft müssen noch Pedale montiert sowie Lenker und Sattel justiert werden. Diese Endmontage müssen Sie als Arbeitnehmer übernehmen und anschließend prüfen, ob das Fahrrad mängelfrei ist. Wir empfehlen darum, eine kurze Probefahrt zu machen, um die Funktionstüchtigkeit des Fahrrads zu testen. Ist das Rad mängelfrei, müssen Sie die Übernahme im Bikeleasing-Portal innerhalb von 14 Kalendertagen (Achtung: nicht Werktagen) nach Versand des Fahrrads bestätigen.
Ist das Fahrrad mängelfrei, bestätigen Sie die Übernahme durch Eingabe des Übernahmecodes im Bikeleasing-Portal. Dadurch wird der Leasingvertrag aktiviert. Wenn Sie die Übernahme nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit bestätigen, wird der Vertrag automatisch auf aktiv gesetzt.
Sollten Sie einen Mangel am Fahrrad feststellen, können Sie einen Garantieantrag beim Onlinehändler stellen. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Onlinehändler in Verbindung.
Der Übernahmecode kann bei einer Bestellung im Onlinehandel nur von Ihnen als Arbeitnehmer eingetragen werden, da er über Ihren persönlichen Account im Bikeleasing-Portal hinterlegt werden muss.
Wenn Sie Ihr Dienstrad online bestellt haben und den Übernahmecode nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit im Bikeleasing-Portal eingeben, wird der Vertrag automatisch aktiviert. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Versicherungsschutz spätestens 14 Tage nach Versand eintritt.
In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig den Onlinehändler kontaktieren, um den Versand zu verschieben. Falls es zu Komplikationen beim Versand kommt: Bei Verschulden des Spediteurs/Händlers haftet dieser für die Kosten. Alle anderen Fälle werden zwischen Händler und Arbeitnehmer geklärt.
Wir empfehlen, den Karton bis zum Ende der Leasinglaufzeit aufzubewahren. Wenn Sie das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen möchten, holt ein Logistikunternehmen das Fahrrad bei Ihnen ab (das Versandlabel dafür stellt der Bikeleasing-Service zur Verfügung). Dafür muss das Fahrrad versandfertig in einem Fahrradkarton verpackt werden. Sollte der Originalkarton nicht mehr vorhanden sein, kann eventuell ein Fahrradhändler vor Ort mit einem Karton aushelfen.
Nein, da der Leasingvertrag zwischen den Arbeitgebern und der Leasinggesellschaft als Unternehmern im Sinne des §14 Abs.1 BGB geschlossen wird, handelt es sich um gewerbliche Leasingverträge. Daher gelten die Regelungen des Verbraucherrechtes nicht, die ein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht vorsehen. Hier gibt es keine Unterschiede zum Fahrradhändler vor Ort.
Nach Versand haben Sie 14 Kalendertage (Achtung: nicht Werktage!) Zeit, das Fahrrad zu prüfen. Sollten Sie einen Mangel (fehlendes Zubehör, Beschädigung etc.) feststellen, wenden Sie sich bitte an den Onlinehändler (nicht an den Bikeleasing-Service), um den Mangel als Garantiefall geltend zu machen. Sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch der Onlinehändler müssen dies dann umgehend beim Bikeleasing-Service melden.
Sobald die Meldung von beiden Parteien beim Bikeleasing-Service eingegangen ist, wird die Übernahme noch nicht bestätigt und der Vertrag wird nicht abgerechnet.
Wenn Sie die Übernahme innerhalb der angegebenen Zeit (14 Kalendertage nach Versand) bestätigen, wird der Vertrag aktiviert. Eine Rückgabe des Fahrrads ist nach Eingabe des Übernahmecodes grundsätzlich nicht mehr möglich. Sollten Sie nach Aktivierung des Vertrags einen Mangel feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Onlinehändler. Dieser prüft dann, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht.
Sollte ein Schaden am Fahrrad vorliegen, der durch die Gewährleistung abgedeckt ist, trägt der Onlinehändler die Kosten für den Versand oder die Abholung.
Wenn Sie das Fahrrad ohne Rücksprache mit dem Onlinehändler zurücksenden, tragen Sie die Kosten dafür selbst. Daher empfehlen wir, den Onlinehändler immer zuerst zu kontaktieren und die Rücksendung mit ihm abzuklären.
Für die ordnungsgemäße Montage sind in diesem Fall Sie als Arbeitnehmer verantwortlich. Dafür erhalten Sie zusammen mit dem Rad eine passende Anleitung. Entsprechend haften Sie als Arbeitnehmer auch für eine unsachgemäße Montage und daraus resultierende Folgen.
Sind Sie sich bei der Montage unsicher, können Sie das Rad auf eigene Kosten bei einem Fahrradhändler vor Ort aufbauen lassen. Kooperierende Service-Partner finden Sie in der Regel auf der Website des Onlinehändlers.
Inspektionen können Sie theoretisch bei jedem Bikeleasing-Partnerhändler durchführen lassen. In der Praxis kann es jedoch passieren, dass Fahrradhändler die Inspektion ablehnen. Manche Hersteller, wie z.B. Canyon, stellen auf ihrer Website eine Liste aller Fahrradhändler zur Verfügung, mit denen sie kooperieren.
Verschleißreparaturen können theoretisch bei jedem Bikeleasing-Partnerhändler durchgeführt werden. In der Praxis kann es jedoch passieren, dass Fahrradhändler die Verschleißreparatur ablehnen, weil sie z.B. die notwendigen Ersatzteile nicht auf Lager haben. Manche Hersteller, wie z.B. Canyon, stellen auf ihrer Website eine Liste aller Händler zur Verfügung, mit denen sie kooperieren.
Nehmen Sie Kontakt zum Onlinehändler auf, damit der Fall geprüft werden kann. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, muss das Fahrrad eingeschickt oder zu einem mit dem Onlinehändler kooperierenden, stationären Service-Partner gebracht werden. Wichtig: Dieser Service-Partner muss kein Bikeleasing-Partnerhändler sein. Wenn der Vertrag rückabgewickelt werden muss, informiert der Onlinehändler den Bikeleasing-Service darüber und unsere Rechtsabteilung prüft den Fall.
Voraussichtlich ja. Wie bei stationären Bikeleasing-Partnerhändlern auch, erhalten Sie in der Regel kurz vor Ende der Leasinglaufzeit ein Ablöseangebot und können das Fahrrad gegen Zahlung einer Ablösesumme übernehmen.
Wenn Sie das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen, wird es von einem Logistikunternehmen bei Ihnen abgeholt. Zu diesem Zweck erhalten Sie ein Versandlabel vom Bikeleasing-Service.
Das Fahrrad muss für den Versand in einem geeigneten Versandkarton mit allen Unterlagen und mitgeleasten Zubehörteilen in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand für die Abholung bereitgestellt werden. Halten Sie sich nicht an den vereinbarten Abholungstermin, müssen Sie das Fahrrad auf eigene Kosten und Gefahr vollständig an uns zurücksenden.
Wird das Fahrrad im Rahmen eines durch die AGAV gedeckten Versicherungsfalls zurückgegeben, können Sie das Fahrrad, je nachdem ob Sie es online oder über den stationären Handel bezogen haben, bei einem stationären Bikeleasing-Partnerhändler abgeben oder wir holen es bei Ihnen ab.
Nein, diese Information kann momentan noch nicht im Bikeleasing-Portal eingesehen werden. Bitte fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach.
Ja, die Entfernungspauschale (oft auch Pendlerpauschale) können Arbeitnehmer auch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, wenn sie für den Weg zur Arbeit das Firmenfahrrad nutzen.
Ein Grund dafür ist, dass das Dienstrad bis zum Ende der Leasinglaufzeit bzw. der Übernahme dem Leasinggeber gehört. Dieser möchte so sicherstellen, dass sein Leasinggut (das Dienstrad) angemessen vor Diebstahl geschützt ist. Doch auch für Sie als Nutzer hat es Vorteile, das Schloss mitzuleasen, denn wenn das Schloss Teil des Leasings ist, sparen Sie auch hier bei der Anschaffung. Zudem springt auch die beste Fahrradversicherung bei Diebstahl nicht ein, wenn eine Diebstahlsicherung fehlt.
Durch die Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Gehalt. In viele Fällen sinken damit auch die Beiträge zur Rentenversicherung, so dass die Rentenansprüche ein wenig geringer ausfallen können. Dabei geht es aber um eher minimale Beträge, die durch die Ersparnis in der Regel ausgeglichen werden, insbesondere, wenn sich Arbeitgeber mit Zuschüssen am Dienstrad-Leasing beteiligen.
Vertragsbeginn des Einzelleasingvertrags ist jeweils der Erste des Folgemonats nach der Übernahme. Wenn Sie Ihr Fahrrad beim Bikeleasing-Partnerhändler vor Ort bestellen, ist mit der Übernahme der Zeitpunkt der Übergabe gemeint. Bei Bestellung im Onlinehandel startet der Vertrag zum Ersten des Folgemonats nach der Freigabe durch den Übernahmecode. Versicherungsschutz besteht bereits ab Übergabe bzw. Lieferung oder Abholung des Fahrrads.
Kurz gesagt: mehr Umsatz und treue Kunden ohne Risiko. Dienstradfahrer entscheiden sich oft für hochwertige Räder und sie kommen gerne wieder, für Wartungs- und Reparatur-Services bzw. um sich nach Leasingende ein neues Dienstrad auszusuchen. Du profitierst von unserer Mitarbeiterschulung und einem persönlichen Ansprechpartner. Außerdem versorgen wir Dich mit Infomaterial und übernehmen den Vertrieb für Dich.
Die Zusammenarbeit mit dem Bikeleasing-Service kostet Dich nichts.
Wir unterstützen Dich dabei, Deine Kunden für den Bikeleasing-Service als Dienstrad-Anbieter zu begeistern: mit Schulungen für Dich und Dein Team und professionellem Infomaterial für Deine Kunden.
Jeder Fahrradhändler mit lokalem Ladengeschäft kann Bikeleasing-Händler werden. Alles, was Du dafür tun musst, ist, Dich auf unserer Website zu registrieren.
Als Bikeleasing-Händler hast Du einen festen Ansprechpartner aus unserem Fachhandelsbetreuer-Team. Für einen ersten Kontakt kannst Du Dich aber gerne auch an unseren Support wenden.
Melde Dich bei uns: Unser Außendienst übernimmt gerne den Vertrieb und informiert den Arbeitgeber Deines Kunden über die Vorteile von Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service. Als ersten Schritt kannst Du Deinem Kunden gern unseren Bikeleasing-Flyer mitgeben, um ihm gute Argumente für unser Angebot an die Hand zu geben.
Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service ist für Dich als Händler ganz einfach: Wenn ein Kunde sich sein Dienstrad in Deinem Geschäft ausgesucht hat, stellst Du die Leasinganfrage online über unser Portal. Wir prüfen die Anfrage und sobald die Freigabe erfolgt ist, kannst Du das Fahrrad übergeben.
Wir stehen zu dieser Aussage, denn wir stärken weiterhin den stationären Handel und werden auch in Zukunft keine Provision von unseren Partnerhändlern vor Ort verlangen. Darüber hinaus fährt unser Team der Händlerbetreuung raus zu den Händlern und schult und unterstützt Fahrradhändler vor Ort, bei Events & Demo-Tagen. Im Gegensatz zu Fahrradhändlern vor Ort müssen Onlinehändler pro verkauftem Fahrrad eine Provision an uns zahlen.
Der TV-Fahrradleasing legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen Dienstrad-Leasing nutzen können.
Ob und wie das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ausgeschrieben werden muss, ist in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt und hängt unter anderem vom geschätzten Auftragswert ab. Wir beraten Sie gerne, ob Ihre Dienststelle das Bikeleasing ausschreiben muss, und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Ausschreibung.
Ja. Sie können Ihre Ausschreibung gern direkt an uns senden. Gerne beraten Sie unsere Experten aber auch im Vorfeld einer Ausschreibung zu allen Fragen rund um dieses Thema, geben Tipps zur Markterkundung und oder Hilfestellung bei der Ermittlung des möglichen Auftragswerts.
In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist dies bereits möglich. Damit Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die Möglichkeit haben, ihren Angestellten Bikeleasing per Gehaltsumwandlung anzubieten, müssen entsprechende tarifliche Vereinbarungen getroffen sein. Diese gibt es unter anderem schon für die Angestellten kommunaler Arbeitgeber.
Das Bikeleasing-Portal kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bikeleasing-Händlern für die digitale Abwicklung des Bikeleasing-Dienstrad-Leasings genutzt werden.
Über das Arbeitgeber-Portal können Bikeleasing-Kunden die Einzelleasingverträge ihrer Mitarbeiter digital verwalten.
Das Bikeleasing-Portal kann auf Smartphones auch als Web-App genutzt werden. Wie das funktioniert, erklären wir hier.
Bikeleasing-Händler können das Bikeleasing-Portal für die digitale Abwicklung aller Prozesse rund um die geleasten Fahrräder nutzen. Die folgenden Funktionen bietet das Händlerportal für Bikeleasing-Händler: Erstellen und Hochladen neuer Leasinganfragen, Übersicht der über den Händler geleasten Fahrräder, Verwaltung/Auswertung von Verträgen, Übermittlung der Abrechnungsunterlagen, Erstellung von Schadenmeldungen, Dokumentation von UVV Sichtprüfungen.
Den Firmencode (oder auch Arbeitgebercode) bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber, wenn dieser Bikeleasing-Kunde ist und Sie als Arbeitnehmer berechtigt sind, über ihn ein Dienstrad zu leasen.
So bestätigen Sie die Übernahme und den einwandfreien Zustand des Fahrrads im Bikeleasing-Portal.:
- Klick auf „Optionen”
- Klick auf den Button „Radübernahme übermitteln“
Radübergabe erforderlich = Wir warten auf die Rechnung/Versandbestätigung des Onlinehändlers
Rad versendet = Die Rechnung wurde an uns übermittelt. Das Rad wird für den Versand vorbereitet und innerhalb der nächsten zwei Werktage versendet
Aktiv = Sie (als Arbeitnehmer) habenden Übernahmecode im Bikeleasing-Portal hinterlegt und damit den Vertrag aktiviert.
Auch wenn Sie als Selbstständiger nicht die Möglichkeit haben, das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zu nutzen, können Sie über den Bikeleasing-Service ein Dienstfahrrad leasen und dieses auch privat nutzen.
Dienstrad-Leasing hat auch für Selbstständige und Freiberufler Vorteile: Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und als Selbstständiger müssen Sie außerdem die private Nutzung Ihres Dienstrads nicht versteuern. Grundsätzlich kann die Frage, ob sich Dienstrad-Leasing finanziell für Selbstständige lohnt, nur individuell beantwortet werden. Hier kann Ihnen Ihr Steuerberater Auskunft geben.
Eine erste Einschätzung der Ratenbelastung für Ihr Traum-Dienstrad können Sie ganz unkompliziert mit unserem Leasingrechner für Selbstständige und Freiberufler ermitteln.
Wie hoch die monatliche Leasingrate ist, hängt unter anderem vom Kaufpreis Ihres Dienstrads ab und davon, welche Versicherungsoption Sie für Ihr Fahrrad wählen. Mit unserem Leasingrechner für Selbstständige können Sie Ihre Leasingrate berechnen.
Die monatlichen Kosten und Instandhaltung des Dienstrads können Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen. Seit 2019 ist die private Nutzung des Dienstrades für Selbstständige zudem einkommenssteuerfrei. Die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil ist jedoch weiterhin abzuführen. Detaillierte Informationen zu Steuerregelungen und -vorteilen des Dienstrad-Leasings erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.
Ein Bikeleasing-Einzelleasingvertrag läuft über 36 Monate. Die Laufzeit wird im Rahmenleasingvertrag, den Ihr Arbeitgeber abschließt, vereinbart. Im Anschluss an die Leasinglaufzeit bekommen Arbeitnehmer in der Regel die Möglichkeit, ihr Dienstrad günstig zu übernehmen.
Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet bei der Rückgabe des Dienstrads eine dem Alter und normaler Nutzung entsprechende Beschaffenheit. Das Rad darf also kleinere Kratzer oder Verschmutzungen haben und auch ein gewisser Verschleiß ist in Ordnung. Wenn das Fahrrad jedoch Schäden hat, die durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung wie beispielsweise Überladung entstehen, erfüllt es dagegen nicht das Kriterium „ordnungsgemäßer Zustand“. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer die Kosten zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.
Grundsätzlich kann die Nutzungsüberlassung des Dienstrads nicht vorzeitig beendet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie ein neues Dienstrad bestellen möchten. Soll der Vertrag dennoch vor Ablauf der Laufzeit beendet werden, ist das durch die Zahlung eines Ablösebetrags möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Mit unserem Bikeleasing-Portal ist die Verwaltung Ihrer Leasingverträge ganz einfach. Nutzen Sie das Portal unter portal.bikeleasing.de, um Details Ihrer Verträge einzusehen, einen Bikeleasing-Partnerhändler in Ihrer Nähe zu finden oder einen Schaden an Ihrem Dienstrad zu melden.
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus, übernimmt die Arbeitgeber-Ausfallversicherung die Gesamtleasingraten.
Der Dienstleistungsvertrag (DLV) wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Bikeleasing-Service abgeschlossen. Er enthält die Leasing-Parameter, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer festlegt. Dazu zählen zum Beispiel Vereinbarungen dazu, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen bzw. dürfen, wie viele Fahrräder ein Mitarbeiter leasen darf, bei welchen Händlern das Dienstrad bezogen werden soll und welchen Mindest- und Maximalpreis das Fahrrad haben muss. Ein weiteres wichtiges Element des Dienstleistungsvertrags ist, dass der Bikeleasing-Service den Arbeitgeber vom Andienungsrecht der Leasinggesellschaft befreit.
Der Rahmenleasingvertrag (RLV) wird zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft geschlossen. Er ist die Basis für die Zusammenarbeit des Arbeitgebers (als Leasingnehmer) mit dem Bikeleasing-Service (als Dienstleister) und der Leasinggesellschaft (als Leasinggeber). Im Rahmenleasingvertrag werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die dann für alle Einzelleasingverträge gelten. Dazu zählen unter anderem Modalitäten zur Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung und Datenschutz. Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenleasingvertrags ist eine positive Bonitätsprüfung.
Der Einzelleasingvertrag wird für jedes Dienstrad einzeln zwischen Arbeitgeber (Leasingnehmer) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber) abgeschlossen und enthält unter anderem Informationen zum geleasten Fahrradmodell und zum Preis des Dienstrads.
Beim Dienstrad-Leasing ist nicht der Arbeitnehmer (als Dienstradnutzer), sondern der Arbeitgeber Leasingnehmer. Der Überlassungsvertrag wird als Ergänzung zum Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und regelt die Bedingungen, zu denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Dienstrad zur Nutzung überlässt. Ein wichtiger Punkt ist dabei unter anderem die Höhe der monatlichen Gehaltsumwandlung.
Der Übernahmecode ist die vom Bikeleasing-Service für jedes Rad individuell ausgestellte Abholvollmacht, die der Arbeitnehmer per E-Mail erhält und braucht, um sein Dienstrad beim Fachhändler abzuholen. Fachhändler und Arbeitnehmer bestätigen durch die Übergabe des Übernahmecodes den mängelfreien Zustand des Dienstrads. Der Code wird über den Fachhändler an den Bikeleasing-Service übermittelt. In einigen Fällen ist je nach Vertragswerk des Arbeitgebers für die Abholung des Dienstrads statt des Übernahmecodes eine schriftliche Übernahmebestätigung notwendig. Das Datum der Übergabe wird im Händlerportal festgehalten und ist der Startzeitpunkt für den Versicherungsschutz und die Grundlage für den Beginn des Leasings.
Die Bikeleasing-Nutzer-ID ist ein achtstelliger Code, den Sie als Arbeitnehmer für die Leasinganfrage beim Fahrradfachhändler brauchen. Um die Nutzer-ID zu bekommen, registrieren Sie sich unter portal.bikeleasing.de. Dazu brauchen Sie den Firmencode (auch Arbeitgebercode), den jeder Arbeitgeber erhält, wenn er das Bikeleasing-Angebot nutzt. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche Nutzer-ID per E-Mail. Pro Arbeitnehmer wird dabei nur eine Nutzer-ID vergeben, unabhängig davon, wie viele Fahrräder Sie im Rahmen des Dienstrad-Modells nutzen.
Den Firmencode (auch Arbeitgebercode) brauchen Sie als Arbeitnehmer, um sich im Bikeleasing-Portal als Dienstradnutzer zu registrieren und eine persönliche Bikeleasing-Nutzer-ID zu erhalten. Jeder Arbeitgeber, der Bikeleasing-Kunde wird, erhält einen eigenen Firmencode und gibt diesen an leasing-berechtigte Mitarbeiter weiter.
Ja, unsere Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist bei jedem Bikeleasing-Dienstrad dabei und bietet Rundumschutz in den folgenden Fällen:
Diebstahl, Teilediebstahl, Elektroschäden, Materialfehler, Produktionsfehler, Konstruktionsfehler, Akku-Defekt, Totalschäden, Unfallschäden, Sturzschäden, Unsachgemäße Handhabung, Vandalismus.
Ja, zusätzlich zur obligatorischen Bikeleasing-Komfort-Versicherung bieten wir Dienstrad-Nutzern die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung, die Verschleißschäden an den folgenden Teilen absichert: Akku, Ketten/Zahnriemen, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeit, Griffe/Lenkerband, Zahnkranz/Kassette, Bremsscheiben, Ritzel, Reifen/Mantel, Pedale, Schalt- und Bremszüge inkl. Außenhülle, Getriebenaben-Service inkl. Schmiermittel Lagerungen von Gabeln, Dämpfern, Dropper-Post, Lenkkopf und Pedalen inkl. Service.
Generell ist der Arbeitnehmer für Wartung und Reparaturen des Dienstrads verantwortlich. Wenn Sie sich für unser optionales Bikeleasing-Inspektionspaket entscheiden, haben Sie Anspruch auf zwei Inspektionen mit dem folgenden Leistungskatalog: Allgemeine Überprüfung: Rahmen, Schaltung, Kette, Riemen, Lenker, Bremsen, Sattel, Federung, Zubehör, Lichtanlage, Tretlager, Räder, Laufräder, Akku, Motor, Service-Updates bei E-Bikes.
Der Bikeleasing-Service bietet für Dienstrad-Nutzer verschiedene Fahrrad-Versicherungen (gelten weltweit, ohne Selbstbeteiligung und Wartezeit) und einen Inspektionsservice an. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist bei jedem Leasingvertrag Pflicht, die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung und das Bikeleasing-Inspektionspaket können (je nach Regelung des jeweiligen Arbeitgebers) optional hinzugebucht werden.
Nein, die Wahl der Versicherung ist Teil des Einzelleasingvertrags und kann nicht mehr geändert werden, sobald das Dienstrad beim Fahrradhändler abgeholt wurde.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie für Ihr Dienstrad richtet sich nach dem Bruttokaufpreis des geleasten Fahrrads. So startet beispielsweise die obligatorische Bikeleasing-Komfort-Versicherung bei 5,90 € netto pro Monat für Diensträder bis 1.500,- €. Detaillierte Informationen zu Versicherungskosten und -leistungen finden Sie in unserem Versicherungshandbuch.
Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung umfasst neben der Absicherung bei Diebstahl, Unfallschäden und Vandalismus auch eine Mobilitätsgarantie. Das bedeutet, dass auch der Transport fahruntüchtiger Fahrräder, E-Bikes, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause mit bis zu 150 € je Versicherungsfall versichert sind. Bei selbstorganisiertem Transport beträgt die Erstattung bis maximal 50 € je Versicherungsfall. Für die Zeit der Reparatur übernimmt die Versicherung zudem für maximal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad bis zu einem Tagessatz von 25 Euro (=350 Euro). Insgesamt umfasst die Mobilitätsgarantie damit eine Gesamtleistung von 500 Euro pro Schadensfall.
Generell sind Versicherungsprämien bei Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung in der Umwandlungsrate enthalten bzw. in der Leasingrate berücksichtig, werden also vom Arbeitnehmer finanziert. Ob Ihr Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss an den Versicherungskosten beteiligt oder diese sogar komplett übernimmt, wird im Dienstleistungsvertrag geregelt und kann sich dementsprechend von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterscheiden.
Damit der Versicherungsschutz bei Diebstahl greift, muss das Dienstrad mit einem hochwertigen Markenschloss mit dem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand (z.B. Fahrradständer, Laternenmast etc.) angeschlossen werden, so dass eine einfache Entwendung nicht möglich ist. Das gilt nicht, solange sich das Fahrrad unter Aufsicht oder in einem von allen Seiten um- und verschlossenen Raum befindet, der nicht öffentlich zugänglich ist oder als Gemeinschaftseinstand genutzt wird.
Wird Ihr Dienstrad gestohlen, müssen Sie das zunächst (innerhalb von fünf Tagen) bei der Polizei anzeigen. Dann melden Sie uns den Diebstahl über das Bikeleasing Portal unter portal.bikeleasing.de. Bitte halten Sie dafür Ihre Bikeleasing-Versicherungs-Card bereit. Wir prüfen dann Ihre Schadens- bzw. Diebstahlmeldung und die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Nach der Schadensfreigabe wird Ihr bisheriger Einzelleasingvertrag aufgelöst. Wenn Sie kein neues Bikeleasing-Dienstrad möchten, müssen Sie nichts weiter tun.
Sie möchten weiterhin ein Bikeleasing-Dienstrad fahren? Dann können Sie sich ein neues Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad aussuchen und einen neuen Einzelleasingvertrag abschließen, sobald der Versicherungsfall abgeschlossen ist. Bei der Auswahl sind Sie komplett flexibel, sowohl was den Fahrradhändler, das Fahrradmodell und mögliches Zubehör angeht, als auch bei den Versicherungsoptionen.
Für Ihr neues Dienstrad zahlen wir 50% der Leasingraten (ohne Leasingnebenkosten), die Sie bereits für Ihr altes Bikeleasing-Dienstrad gezahlt haben, zum Kaufpreis des neuen dazu, sodass sich der Kaufpreis entsprechend reduziert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die neue Leasinganfrage innerhalb von zwölf Monaten nach Schadensregulierung stellen und der Brutto-Kaufpreis des neuen Dienstrads mindestens 70% des Kaufpreises des gestohlenen oder zerstörten Fahrrads entspricht.
Nein. Wenn Ihr Bikeleasing-Dienstrad gestohlen oder zerstört wird, können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich ein neues Dienstrad aussuchen möchten. Der bestehende Leasingvertrag wird aufgelöst. Wenn Sie möchten, schließen Sie dann für das neue Fahrrad einen neuen Vertrag ab.
Die Idee klingt gut: Wer sein Dienstrad nicht mehr nutzen kann, weil es gestohlen wurde oder irreparabel beschädigt ist, bekommt einfach ein neues Fahrrad. Je nachdem, wie lange das Leasing bereits läuft, kann das aber zu finanziellen Nachteilen führen, wenn Sie das Rad am Ende der Leasinglaufzeit übernehmen möchten. Das Finanzamt nimmt nach 36 Monaten Leasinglaufzeit pauschal einen Restwert von 40% des Neupreises an. Wir vom Bikeleasing-Service rechnen dagegen mit einem Restwert von 10%. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der sich aus dieser Differenz ergibt, übernehmen wir als Dienstrad-Anbieter. Arbeitnehmer zahlen einen Übernahmepreis von 18%, ausgehend von der UVP, direkt an uns. Wenn das Fahrrad aufgrund der Neuwertentschädigung nun neuer als 36 Monate ist, ist der angenommene Restwert und damit auch der geldwerte Vorteil höher, so dass auch die Steuerlast steigt und dies unsere Beteiligung übersteigt. Für Dienstradnutzer ist das Ergebnis dann ein deutlich höherer Eigenanteil an der Versteuerung und damit eine schrumpfende Ersparnis oder sogar finanzieller Aufwand, der höher ist als der ursprüngliche Preis des geleasten Fahrrads bzw. E-Bikes.
Darum haben wir vom Bikeleasing-Service uns bewusst gegen eine solche Neuwertentschädigung entschieden. Neben den steuerlichen Vorteilen, bedeutet das für den Dienstradnutzer auch mehr Flexibilität, weil Fahrradhändler, Fahrradmodell und Zubehör sowie Versicherungsoptionen ganz frei neu gewählt werden können.
Bei Diebstahl oder Totalschaden wird der Einzelleasingvertrag aufgelöst und als Arbeitnehmer können Sie entscheiden, ob Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.
Bei unfall- oder sturzbedingten Schäden am Dienstrad greift unsere Komfort-Versicherung mit Mobilitätsgarantie. Für die Abwicklung des Schadens als Versicherungsfall brauchen wir vor der Reparatur eine Schadensmeldung. Diese können Dienstradnutzer telefonisch unter 0 55 71 / 30 26 – 200 oder über das Bikeleasing-Portal einreichen. Der Schaden kann aber auch über den Bikeleasing-Händler gemeldet werden.
Neben der Absicherung des Schadens umfasst die Bikeleasing-Komfort-Versicherung auch eine Mobilitätsgarantie, so dass der Transport fahruntüchtiger Fahrräder, E-Bikes, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause mit bis zu 150 € je Versicherungsfall versichert ist. Bei selbstorganisiertem Transport beträgt die Erstattung maximal 50 € je Versicherungsfall. Für die Zeit der Reparatur übernimmt die Versicherung zudem für maximal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad bis zu einem Tagessatz von 25 Euro (=350 Euro).
Die Inspektionen für ihr Bikeleasing-Dienstrad können Dienstradnutzer im Rahmen des Bikeleasing-Inspektionspakets bei jedem registrierten Bikeleasing-Händler durchführen lassen. Dafür erhält der Dienstradnutzer 14 Tage vor dem Beginn des Zeitraums für die Inspektion per E-Mail und Portal einen einmalig nutzbaren Gutschein-Code. Diesen muss er dem Fahrradhändler bei Beauftragung und vor Durchführung der Inspektion mitteilen, damit dieser die Inspektion mit dem Bikeleasing-Service abrechnen kann.
Nein, die Versicherung deckt Schäden nicht ab, die durch fehlerhafte Montage verursacht werden. Ob Sie ein nicht vollständig montiertes Fahrrad als Dienstrad wählen, ist Ihre Entscheidung.
Im Schadensfall haben Sie als Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:
A) Sie nehmen Kontakt zum Onlinehändler auf und der Fall wird geprüft. In der Regel verweist der Onlinehändler Sie dann an einen mit ihm kooperierenden stationären Service-Partner. Wichtig: Dieser Service-Partner muss auch Bikeleasing-Partnerhändler sein.
B) Sollte es vor Ort einen anderen Bikeleasing-Partnerhändler geben, der sich dem Fall annimmt, kann der Schaden auch hier reguliert werden. Eine Rücksprache mit dem Onlinehändler ist dann nicht zwingend erforderlich.
Ungeachtet dieser Vorgehensweise muss vor der Reparatur des Fahrrads eine Schadensmeldung über das Bikeleasing-Portal erfolgen.
Ihre Dienstrad-Frage ist nicht dabei?
Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.