
Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe bei Elternzeit & Mutterschutz
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Mutterschutz oder Elternzeit – und was passiert mit dem Dienstrad? Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, ändert sich ihre Einkommenssituation. Das betrifft auch die Entgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing. Arbeitgeber müssen jedoch keine finanziellen Nachteile befürchten: Mit der Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) des Bikeleasing-Service gibt es zwei einfache Lösungen. In diesem Blogbeitrag gibt es die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Bikeleasing in Elternzeit & Mutterschutz“.
Familienglück und Dienstrad-Leasing gehen Hand in Hand
Wenn die Familie wächst, ist die Freude bei allen Beteiligten groß – doch mit Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit gehen oft organisatorische Fragen einher. Was passiert mit dem Bikeleasing-Dienstrad in der Elternzeit, wenn die Entgeltumwandlung während dieser Zeit nicht mehr möglich ist?
Dank der Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) bleiben in dieser Situation weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf den Leasingkosten sitzen. Bei Mutterschutz und Elternzeit stehen zwei Varianten zur Wahl:
- Leasingraten-Erstattung: Der Bikeleasing-Service erstattet dem Arbeitgeber die gezahlten Raten
- Dienstrad-Rückgabe: Das Fahrrad kann vorzeitig zurückgegeben werden
Variante 1: Leasingraten-Erstattung – Dienstrad behalten
In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Leasingraten – der Arbeitgeber erhält die gezahlten Leasingraten zurück, während das Dienstrad beim Arbeitnehmer bleibt.
So funktioniert’s:
1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
Die Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes. Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis über den Mutterschutzbeginn oder Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
- Falls bereits vorhanden: Antrag auf Elternzeit (die endgültige Elternzeitbescheinigung kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden)
2. Ende der Elternzeit / Ablauf des Anspruches
Der Versicherungsfall bleibt bis zum angegebenen Ende der Elternzeit oder bis zum Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) offen. Falls die Tätigkeit vorzeitig wieder aufgenommen wird, bitten wir um eine entsprechende Veränderungsmitteilung.
3. Regulierung durch den Versicherer
Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und stellt dem Arbeitgeber nach Abschluss die Abrechnung bereit. Der Arbeitgeber erhält die Erstattung der Leasingraten.
Voraussetzungen einer Erstattung der Leasingraten
- Die Gesamtleasingraten werden nach beendeter Elternzeit oder nach Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) in einer Summe erstattet
- Der Versicherungsfall muss vor Beginn des Mutterschutzes oder vor Antritt der Elternzeit gemeldet werden
- Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Elternzeit oder des Mutterschutzes weiterhin nutzen
Variante 2: Dienstrad-Rückgabe – sorgenfrei aussteigen!
Falls das Dienstrad nicht weiter genutzt werden soll, gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe.
So funktioniert’s:
1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
Die Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes. Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis über den Mutterschutzbeginn oder Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
- Falls bereits vorhanden: Antrag auf Elternzeit (die endgültige Elternzeitbescheinigung kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden)
2. Versand der Rücknahmebestätigung
Der Bikeleasing-Service verschickt per E-Mail die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Fachhändler. Der Arbeitgeber wird ebenfalls per E-Mail über die Rückgabe in Kenntnis gesetzt.
3. Terminvereinbarung
Der Dienstrad-Nutzer und der Fachhändler vereinbaren einen Termin. Falls die Rückgabe beim ursprünglichen Händler nicht möglich ist, kann das Fahrrad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Partnerhändler zurückgegeben werden. Eine Auswahl der Fachhändler findest Du unter: bikeleasing.de/haendler-finden.
4. Rückgabe des Dienstrads
Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör) abgegeben werden.
5. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
Der Fahrradhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal.
6. Regulierung durch den Versicherer
Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen. Der Bikeleasing-Service übernimmt die weitere Abwicklung mit dem Fahrradhändler.
Voraussetzungen einer Dienstrad-Rückgabe
- Der Leasingvertrag kann erst nach erfolgter Radrückgabe beim Fachhändler vorzeitig beendet werden
- Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn des Mutterschutzes oder vor Antritt der Elternzeit erfolgen
Gut abgesichert – nicht nur bei Elternzeit und Mutterschutz
Nicht nur während der Elternzeit oder im Mutterschutz springt die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) ein: Auch bei längeren Krankheitsphasen, Kündigung oder anderen unvorhergesehenen Ausfällen sorgt sie dafür, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf den Leasingkosten sitzen bleiben. Wie das konkret aussieht, erfährst Du in unserem Blogbeitrag zur Sicherheit bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung, Erwerbsunfähigkeit & Todesfällen.
Maximale Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Egal ob Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe – der Bikeleasing-Service bietet faire und unkomplizierte Lösungen, damit Bikeleasing auch während Mutterschutz und Elternzeit sorgenfrei bleibt. Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen findest Du in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch.
Wir wünschen eine gute Fahrt – und alles Gute für den Familienzuwachs!
Noch mehr Infos gefällig? Erfahre in unseren Blogposts, worin sich die Wörter Dienstrad und Jobrad unterscheiden oder was am Ende der Leasinglaufzeit mit dem Dienstrad passiert.