Leasingraten-Erstattung oder Dienstrad-Rückgabe bei Elternzeit & Mutterschutz

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Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.

Familienglück und Dienstrad-Leasing gehen Hand in Hand

Wenn die Familie Zuwachs bekommt, ist die Freude bei allen Beteiligten groß. Allerdings bedeuten Elternzeit und Mutterschutz auch, dass eine Entgeltumwandlung für das Dienstrad-Leasing nicht mehr möglich ist. Damit diese Tatsache die Freude nicht trübt und weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer auf Kosten sitzen bleiben, bietet der Bikeleasing-Service mit der Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) einen vollumfänglichen Schutz. In diesem Blogbeitrag gibt es die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Elternzeit & Mutterschutz“.

Es sind nur wenige Schritte notwendig, um diesen Versicherungsfall zu klären. Zudem gibt es dafür zwei verschiedene Varianten.

Variante 1: Leasingratenerstattung

Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall

  • Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit / des Mutterschutzes
  • Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Mutterschutzbeginn / Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Antrag auf Elternzeit (wenn bereits vorhanden). Die Bestätigung der Elternzeit und der jeweiligen Dauer (Elternzeitbescheinigung) kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden

Ende der Elternzeit / Ablauf des Anspruches

  • Der Versicherungsfall bleibt bis zum angegebenen Ende der Elternzeit oder bis zum Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) offen
  • Sollte die Tätigkeit vorzeitig aufgenommen werden, bitten wir um eine entsprechende Veränderungsmitteilung

Regulierung durch den Versicherer

  • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung die Abrechnung zukommen
  • Der Arbeitgeber erhält die entsprechende Entschädigung

Voraussetzungen einer Erstattung der Leasingraten

  • Die Gesamtleasingraten werden nach beendeter Elternzeit / nach Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) in einer Summe erstattet
  • Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn des Mutterschutzes / vor Antritt der Elternzeit erfolgen
  • Der Arbeitnehmer kann sein Dienstrad während der Elternzeit / des Mutterschutzes weiterhin nutzen

Variante 2: Dienstrad-Rückgabe

Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall

  • Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit / des Mutterschutzes
  • Erforderliche Unterlagen: Nachweis über den Mutterschutzbeginn / Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und den Antrag auf Elternzeit (wenn bereits vorhanden). Die Bestätigung der Elternzeit und der jeweiligen Dauer (Elternzeitbescheinigung) kann nach der Geburt des Kindes nachgereicht werden

Versand der Rücknahmebestätigung

  • Der Bikeleasing-Service verschickt per E-Mail die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Fachhändler
  • Der Arbeitgeber wird hierüber ebenfalls per E-Mail in Kenntnis gesetzt

Terminvereinbarung

  • Dienstrad-Nutzer und Fachhändler vereinbaren einen Termin
  • Sofern eine Radrückgabe beim Ursprungshändler nicht möglich ist, kann das Rad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Fachhändler abgegeben werden
  • Eine Auswahl der Fachhändler finden Sie unter: bikeleasing.de/haendler-finden

Rückgabe des Dienstrads

  • Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör) abgegeben werden

Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service

  • Der Fachhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal

Regulierung durch den Versicherer

  • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und lässt dem Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung eine Information zum vorzeitigen Vertragsende zukommen
  • Der Bikeleasing-Service übernimmt die weitere Abwicklung mit dem Fachhändler

Voraussetzungen einer Dienstrad-Rückgabe

  • Der Leasingvertrag kann erst nach erfolgter Radrückgabe beim Fachhändler vorzeitig beendet werden
  • Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Beginn des Mutterschutzes / vor Antritt der Elternzeit erfolgen

Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.

Wir wünschen sichere Fahrt!

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