Rennradfahrer vor Straßenbahn in Leipzig
Rennradfahrer vor Straßenbahn in Leipzig

Fakt oder Mythos: Dienstrad-Nachteile im Check

Gut für die Gesundheit, die Umwelt und den Geldbeutel – als Dienstrad-Anbieter konzentrieren wir uns natürlich am liebsten auf die Vorteile des Dienstrad-Leasings.

Trotzdem finden wir, dass auch die Frage nach möglichen Nachteilen berechtigt ist. Hier stellen wir einige Argumente gegen das Dienstrad vor und klären, was Fakt und was Mythos ist.

Pro und Contra Dienstrad-Leasing

Bis zu 40 Prozent Ersparnis – für Arbeitnehmer ist das eines der wesentlichen Pro-Argumente beim Dienstrad-Leasing. Bei Unternehmen liegt der Fokus dagegen meist eher auf der Möglichkeit, sich mit einem sinnvollen, nachhaltigen und gesundheitsfördernden Benefit als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Doch es gibt auch Contra-Argumente, die diesen Vorteilen gegenüberstehen. Im Folgenden stellen wir einige davon vor und machen den Faktencheck. 

Fakt oder Mythos? Ich muss mein Dienstrad für den Arbeitsweg nutzen.

Für den Weg zur Arbeit statt dem Auto das Dienstrad nutzen – das ist gesunde Bewegung, die Mensch und Umwelt guttut. Eine Voraussetzung für das Dienstrad-Leasing ist die Nutzung des Dienstrads aber nicht. 

Auch wer zu Fuß zur Arbeit geht, Bus, Bahn oder Auto nutzt, weil zum Beispiel der Weg fürs Radfahren zu lang ist und lieber privat in die Pedale tritt, kann das Leasingmodell nutzen.

Übrigens: Auf die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) hat die Nutzung des Dienstrads keinen Einfluss. Das heißt, auch wer das Dienstrad für den Weg zur Arbeit nutzt, kann die Pauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Rennradfahrer auf Allee

Fakt oder Mythos? Dienstrad-Leasing ist nicht für jeden.

Die Grundidee des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung ist, dass Arbeitgeber Fahrräder leasen, um es ihren Beschäftigten zur Nutzung zu überlassen. Dieses Modell ist also Arbeitnehmern vorbehalten. Auch Selbstständige können zwar ein Dienstrad leasen, dabei aber nicht das Modell der Gehaltsumwandlung nutzen. Eine weitere Voraussetzung ergibt sich aus der Leasinglaufzeit, die in der Regel 36 Monate beträgt. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich in weniger als drei Jahren endet – z.B. weil sie in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung oder befristet beschäftigt sind – kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.  Ähnliches gilt für Beschäftigte auf Minijob-, Midijob- oder Zeitarbeit-Basis, Beschäftigte, die zum Mindestlohn vergütet werden und Angestellte, die noch in der Probezeit sind. Wer sich für das Thema Dienstrad interessiert und sich in einer dieser Arbeitssituationen befindet, sollte bei seinem Arbeitgeber nachfragen, wie die Regelungen im Unternehmen sind.  

Mann auf Stadtrad blickt nach hinten

Fakt oder Mythos? Wenn etwas Unerwartetes passiert, wird’s teuer.

Dank Dienstrad-Leasing werden auch hochpreisige Fahrräder für mehr Menschen erschwinglich. Doch was, wenn das geleaste E-Bike gestohlen wird oder das Mountainbike bei einem Sturz zu Bruch geht? Müssen die Raten dann weitergezahlt werden, obwohl das Dienstrad nicht genutzt werden kann? Und wer übernimmt die Reparaturkosten? Keine Sorge, dank durchdachter Versicherungslösungen sind Diensträder beim Bikeleasing-Service bei Schäden und Diebstahl umfassend abgesichert.

Auch wenn nicht das Dienstrad, sondern Beschäftigte, die ein Dienstrad nutzen, ausfallen, bleiben weder Angestellte noch Arbeitgeber auf den Kosten sitzen: In Fällen wie Kündigung, Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, Langzeiterkrankung und Erwerbsunfähigkeit sowie Elternzeit greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung.

Frau schließt eBike an Radabstellablage ab

Fakt oder Mythos? Am Leasingende wird’s teuer.

Das dicke Ende kommt zum Schluss: Die monatlichen Raten sind klein, aber wer das Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, muss nochmal tief in die Tasche greifen. Stimmt das? 

Jein: Gegen Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit erhalten Dienstradnutzer üblicherweise ein Übernahmeangebot von uns. Auch, wenn ein verbindliches Angebot aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Laufzeit erfolgen darf, kann man mit einem Übernahmepreis von 18 % der UVP rechnen. Das heißt zum Beispiel, für ein Fahrrad mit UVP 1.000 Euro werden neben den monatlichen Raten am Ende noch einmal 180 Euro fällig.

Frau in der Stadt schiebt Dienstrad

Fakt oder Mythos? Mit einem geleasten Fahrrad muss ich supervorsichtig umgehen.

Wer sein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen möchte, kann es selbstverständlich zurückgeben. Bei der Rückgabe muss es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Das heißt aber nicht, dass das Dienstrad nach 36 Monaten Nutzung aussehen muss wie neu. Schließlich handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand, der im Idealfall regelmäßig genutzt wird. Im Gegensatz zum geleasten Auto, sind beim Dienstrad auch Kratzer im Lack kein Problem. 

Allerdings sollten alle mitgeleasten Teile vorhanden und intakt sein. Einen Unterschied zum gekauften Fahrrad gibt es allerdings beim Leasingrad – die Diebstahlsicherung: Um das Dienstrad so gut wie möglich vor Diebstahl zu schützen, muss ein hochwertiges Fahrradschloss immer mitgeleast werden.

Mechaniker zieht Schraube an der Sattelstütze fest

Fakt oder Mythos? Dienstrad-Leasing lohnt sich nur für große Unternehmen.

Ganz im Gegenteil! Dienstrad-Leasing ist als Mitarbeiter-Benefit ideal auch für kleine und mittlere Unternehmen. Was das Bikeleasing-Angebot für KMU so attraktiv macht? Es bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Beschäftigten ohne zusätzliche Kosten und mit minimalem Aufwand eine attraktive Art der Wertschätzung zukommen zu lassen. Mit dem Bikeleasing-Service sind dabei sowohl die Angestellten als auch Arbeitgeber umfassend abgesichert und profitieren schon ab dem ersten Fahrrad, denn wir haben keine Mindestabnahmemengen.

KMU MitarbeiterInnen

Fakt oder Mythos? Mein Arbeitgeber bestimmt, welches Dienstrad ich fahre.

Um von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings zu profitieren, muss das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass dieser bestimmen kann, welches Rad als Dienstrad genutzt wird. 

Ob Mountainbike, Cityrad oder Cargobike - darüber entscheiden allein die Arbeitnehmer als Nutzer der Diensträder. Allerdings kann der Arbeitgeber festlegen, welchen Wert die Diensträder maximal haben dürfen und ob ein Arbeitnehmer ein oder zwei Diensträder leasen kann.  

Rennräder an Wand montiert in Fahrradgeschäft

Fakt oder Mythos? Für ein Dienstrad verdiene ich nicht genug.

Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, Radfahren als nachhaltige Form der Mobilität für möglichst viele Menschen attraktiv und auch hochwertige Fahrräder erschwinglich zu machen. Ein Weg dahin, ist das Leasing per Gehaltsumwandlung, bei dem die Leasingraten aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer bedient werden und so die Nettobelastung für die Anschaffung eines Fahrrads deutlich geringer ist als beim Direktkauf.  Diese Ersparnis entsteht unter anderem, weil durch die Reduzierung des Bruttogehalts während der Leasinglaufzeit die Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer und Sozialabgaben gesenkt wird. Wie viel man beim Dienstrad-Leasing sparen kann, hängt darum nicht nur vom Preis des Dienstrads ab, sondern auch davon, wie hoch das Gehalt besteuert wird. Wer kaum oder keine Steuern und Sozialabgaben zahlt, bei dem kann die Ersparnis tatsächlich geringer ausfallen. Ob sich das Dienstrad bei einem bestimmten Gehalt lohnt, darüber kann unser Leasingrechner Aufschluss geben. Eine Variante, die für Arbeitnehmer finanziell besonders attraktiv ist, ist das Dienstrad als Gehaltsextra, bei dem der Arbeitgeber alle Kosten des Leasings trägt. 

Radfahrer auf städtischem Radweg

Fakt oder Mythos? Unter dem Dienstrad leidet meine Rente.

Als Nachteil des Dienstrad-Leasings wird oft der mögliche Einfluss auf spätere Rentenansprüche genannt. Fakt ist: Die attraktive Ersparnis beim Dienstrad-Leasing entsteht durch die Gehaltsumwandlung, bei der vorübergehend das Bruttogehalt reduziert wird. 

Dadurch werden unter anderem auch weniger Rentenbeiträge fällig. Inwiefern sich das auf spätere Rentenzahlungen auswirkt, erläutern wir in unserem Artikel “Weniger Rente durch Dienstrad-Leasing?”

Rennradfahrer mit POC Helm

Fakt oder Mythos? Wenn ich ein Dienstrad lease, kann ich meinen Arbeitgeber nicht wechseln.

Die Leasinglaufzeit beim Dienstrad-Leasing beträgt in der Regel drei Jahre. Im Idealfall sind Arbeitnehmer während dieser Zeit bei ein und demselben Unternehmen beschäftigt. 

Doch das ist längst nicht immer der Fall. Wenn Dienstrad-Nutzer ihren Arbeitgeber wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten - von der Übernahme des Dienstrads über die Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber bis hin zur Regulierung über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Das Dienstrad ist also ein Anreiz, einem Arbeitgeber treu zu bleiben, aber ganz sicher keine Fessel.  

Arbeitgeber im Büro

Fazit Faktencheck Dienstrad-Mythen

Viele vermeintliche Nachteile des Dienstrad-Leasings lassen sich ganz allgemein und eindeutig widerlegen. Bei anderen Aussagen kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Generell sehen wir das Dienstrad-Modell als sinnvollen Benefit mit Win-win-win-Potential für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Umwelt.

Klingt gut? Mehr Dienstrad-Informationen für Arbeitnehmer  finden Sie unter Bikeleasing für Arbeitnehmer

Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.