Fakt oder Mythos: Weniger Rente durch Dienstrad-Leasing?

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Frisst das Dienstrad meine Rente auf? Mögliche Auswirkungen auf spätere Rentenansprüche werden immer wieder als Nachteil des Dienstrad-Modells genannt. Wir erklären, ob und wie das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung Deine Rentenansprüche beeinflusst und welche Aspekte Kritiker oft nicht berücksichtigen.

Faktencheck: Was hat das Dienstrad mit der Rente zu tun? 

Wenn es im Zusammenhang mit dem Dienstrad-Leasing um das Thema Rente geht, ist meist auch die Rede von der sogenannten Gehaltsumwandlung, denn die ist der Grund dafür, dass das Fahrradleasing einen Einfluss auf spätere Rentenansprüche haben kann: Entscheidest Du Dich für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung, verringert sich Dein Bruttogehalt und damit auch die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben. Das bedeutet unter anderem, dass Du während der Leasinglaufzeit weniger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlst - und das wiederum kann Auswirkungen auf die Höhe Deiner späteren Rentenansprüche haben.   

Wie viel weniger Rente: eine Beispielrechnung 

Es ist also richtig, dass durch die Gehaltsumwandlung Rentenbeiträge und damit auch spätere Ansprüche aus der Rentenkasse reduziert werden können. Doch um wie viel Geld geht es dabei eigentlich? Die exakten Werte sind im Einzelnen abhängig von individuellen Faktoren wie der Höhe des KV-Zusatzbeitrags, dem Wohnort oder auch der Steuerklasse. Anhand eines Beispiels1  kannst Du Dir aber eine ungefähre Vorstellung davon machen, in welcher Größenordnung Deine Rentenbezüge von der Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing beeinflusst werden: In dem Beispiel wird über den Arbeitgeber ein 3.500 Euro teures Fahrrad geleast. Dafür werden während der dreijährigen Leasinglaufzeit monatlich 107 Euro aus dem Bruttogehalt (im Beispiel 3.000 Euro) umgewandelt und die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend reduziert. Die dadurch weniger eingezahlten Rentenbeiträge bewirken dann eine Senkung der monatlichen Rentenhöhe um etwas mehr als drei Euro. Noch geringer fällt dieser Unterschied in der Rente aus, wenn sich Dein Arbeitgeber an den Leasingraten beteiligt und Du dadurch weniger von Deinem Gehalt für das Leasing aufwendest.  Das ist auch für den Arbeitgeber attraktiv, weil so der Anreiz für Beschäftigte, ein Dienstrad zu leasen steigt und das Angebot als Benefit noch stärker wirken kann.

Gehaltsumwandlung, nicht nur beim Dienstrad-Leasing 

Wie oben beschrieben ist die Gehaltsumwandlung also nicht nur die Voraussetzung dafür, dass Du beim Dienstrad-Leasing Steuern und Sozialabgaben reduzierst und so bei der Anschaffung Deines neuen Fahrrads richtig viel sparen kannst, sondern auch der Grund dafür, dass Deine Rente dadurch etwas geringer ausfallen kann. Kritiker des Dienstrad-Modells, die das als Argument gegen das Dienstrad-Leasing anführen, vergessen aber oft zu erwähnen, dass diese Auswirkungen nicht nur das Dienstrad betreffen, sondern alle Bereiche, in denen die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung genutzt wird. Beispiele dafür sind die betriebliche Altersversorgung (bAV) und das Leasing eines Dienstwagens. Ein Unterschied dabei: Während das Dienstrad-Leasing wegen der verhältnismäßig geringen Umwandlungsrate bei der Rente nur sehr wenig ins Gewicht fällt, kann die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen aufgrund der höheren Leasingraten deutlich mehr Einfluss auf die spätere Rente haben.   

Weniger Rente? Jetzt Beitrag berechnen

Inwiefern das Dienstrad-Leasing Deine Rentenansprüche beeinflusst, hängt unter anderem davon ab, welche Auswirkungen die Gehaltsumwandlung auf Deine Beiträge zur Rentenversicherung hat. Mit unserem Leasingrechner kannst Du Dir das berechnen lassen. Bitte beachte, dass es sich bei den Werten um unverbindliche Kalkulationsbeispiele handelt und dass die Berechnung ausschließlich anzeigt, wieviel weniger Rentenbeiträge Du während des Leasings monatlich einzahlst, nicht aber den Betrag, um den sich Dein monatlicher Rentenanspruch dadurch verändert.  

Dienstrad-Leasing: So bleibt der Rentenanspruch unberührt  

Neben der Gehaltsumwandlung gibt es auch eine Variante des Dienstrad-Modells, bei der das Leasing sich nicht auf die Höhe Deiner Rentenansprüche auswirkt: Das ist der Fall, wenn Dein Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad-Leasing komplett übernimmt und Dir das Fahrrad zusätzlich zum gezahlten Gehalt überlässt. In diesem Fall ändert sich Dein Bruttogehalt durch das Dienstrad-Leasing nicht, so dass auch die Rentenansprüche unverändert bleiben. Welche Besonderheiten es bei dieser Dienstrad-Variante außerdem gibt, erfährst Du unter: Dienstrad als Gehaltsextra

Dienstradfahren: ein Gewinn für Gesundheit und Umwelt 

Egal, ob als Gehaltsextra oder per Entgeltumwandlung finanziert: Die Möglichkeit, ein Fahrrad als Dienstrad günstig über den Arbeitgeber zu leasen, ist ein wirkungsvoller Weg, Fahrräder als Verkehrsmittel attraktiv zu machen und möglichst viele Menschen dafür zu begeistern, öfter mal vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Diese Förderung gesunder umweltfreundlicher Mobilität kommt dabei nicht nur den Einzelnen zugute, die die finanziellen Anreize des Dienstrad-Leasings nutzen und die Freude an der Bewegung genießen können, sondern hat zum Beispiel im Hinblick auf Klimaschutz, Verkehrswende und die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter Branchen auch positive gesellschaftliche Auswirkungen.

Du möchtest das Dienstrad-Leasing nutzen, um Dich mehr zu bewegen und bis ins Rentenalter fit zu bleiben, aber Dein Arbeitgeber bietet unseren Leasing-Service noch nicht an? Auf unserer Website findest Du schlagkräftige Argumente, die ihn sicher überzeugen. 

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