
Schon gewusst? Diese Vorschriften gelten 2026 für Radfahrer
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Zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad: Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln für Dich als Radfahrer gelten? Wir haben die wichtigsten Infos für Dich zusammengestellt.
Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?
In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Für alle, die die Nummern nicht im Kopf haben: Das sind die blauen Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist. Fehlt eine solche Beschilderung, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren – ganz legal. Das gilt auch, wenn die Nutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, zum Beispiel, weil er vereist oder durch Hindernisse wie parkende Autos versperrt ist.
Rechtsfahrgebot: Gilt das auch fürs Fahrrad?
Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot – und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg.
Darfst Du auf dem linken Radweg fahren?
Erlaubt ist das Fahren auf dem linken Radweg nur dann, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist.
Gegen die Richtung in einer Einbahnstraße fahren?
Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.
Fahrradfahren durch die Fußgängerzone?
Auch Fußgängerzonen darfst Du als Fahrradfahrer nur nutzen, wenn es ein solches Schild erlaubt – und auch dann gilt: Nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit.
Dürfen Radfahrer rechts überholen?
Grundsätzlich gilt auch für Radfahrer: Überholt wird nur links – das schreibt § 5 Abs. 1 StVO vor. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, laut § 5 Abs. 8 StVO darfst Du als Radfahrer wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen rechts überholen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und Du mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht fährst. Wichtig: Die Fahrzeuge müssen dabei wirklich verkehrsbedingt warten. Setzt sich der Verkehr wieder in Bewegung, gilt die Ausnahme nicht mehr. Aber Vorsicht: Achte dabei besonders auf sich öffnende Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge.
Rechts überholen auf dem Radweg oder der Radspur?
Auch hier gilt das Linksüberholgebot – und zwar gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, also auch gegenüber anderen Radfahrern. Überholen auf einem Radweg oder Radfahrstreifen ist daher nur links erlaubt, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Wenn Du unsicher bist, ob Du überholen darfst, bleib lieber hinter dem Vorausfahrenden.
Vorbeischlängeln im Stau: Okay oder verboten?
Als Fahrradfahrer rechts an einem Auto vorbeizufahren ist nicht nur gefährlich, sondern in den meisten Fällen auch verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Fahrzeuge – zum Beispiel an einer roten Ampel – stehen und rechts ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist. Dann darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren. Die Autos müssen dabei aber wirklich stehen, sobald ein Fahrzeug rollt, darfst Du es nicht rechts überholen.
Kopfhörer beim Fahrradfahren: Erlaubt oder nicht?
Du liebst es, unterwegs den passenden Soundtrack im Ohr zu haben? Generell spricht nichts dagegen, dass Du beim Fahrradfahren über Kopfhörer Musik hörst oder einem Podcast (z. B. unseren PedalPod) lauschst. Auch Telefonieren per In-, On- oder Over-Ear-Kopfhörer ist generell erlaubt, solange Du Dein Handy dabei nicht in der Hand hältst. Wichtig ist auch, dass Du die Geräusche des Straßenverkehrs problemlos wahrnehmen kannst. Wird Dein Gehör durch die Kopfhörer beeinträchtigt, darfst Du damit nicht aufs Rad steigen. Da Radfahrern, die mit Kopfhörer unterwegs sind, bei einem Unfall oft eine Teilschuld zugerechnet wird, verzichtest Du im Straßenverkehr am besten grundsätzlich auf Kopfhörer, wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest.
Alkohol und Fahrrad: Wie viel ist ok?
Wer Alkohol trinkt, ist gut beraten, sein Auto stehen zu lassen. Doch auch wenn Du mit dem Fahrrad fährst, solltest Du am besten nüchtern bleiben: Zwar gelten Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich, aber schon ein Promillewert von 0,3 kann unangenehme Konsequenzen haben, wenn Du bei einer Kontrolle durch unsichere Fahrweise auffällst oder es zu einem Unfall kommt.
Zebrastreifen: Darf ich mit dem Rad überqueren?
Als Radfahrer darfst du die Straße über den Zebrastreifen überqueren, aber ohne Vorrang oder Vorrecht. Der gilt laut StVO nur für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Das heißt: Bleibst Du im Sattel, musst Du warten, bis die Fahrbahn frei ist. Steigst Du aber vom Fahrrad ab und schiebst Dein Rad über den Zebrastreifen (auch Fußgängerüberweg), giltst Du als Fußgänger und hast Vorrang vor dem Autoverkehr.
Tipp: Achte auf Radfahrüberfahrten! Sie liegen oft neben dem Zebrastreifen und sind durch versetzte Quermarkierungen gekennzeichnet. An diesen Stellen ist das Überfahren mit dem Fahrrad erlaubt.
Helmpflicht: Was gilt 2026?
Rein verkehrsrechtlich ist die Antwort hier ein klares Nein, wenn es um das Fahren auf einem unmotorisierten Fahrrad oder einem Pedelec mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h geht. Auf dem S-Pedelec ist dagegen ein Helm vorgeschrieben. Da ein Helm in vielen Fällen darüber entscheiden kann, ob ein Sturz oder Unfall mit dem Fahrrad glimpflich ausgeht oder nicht, finden wir, dass Du auch ohne Fahrradhelmpflicht einen tragen solltest – für Deine eigene Sicherheit. Wie Du den passenden Helm für Dich findest, erfährst Du in unserem Blogpost Wegweiser Fahrradhelm.
Geschwindigkeit: Gibt es ein Tempolimit für Fahrräder?
Zugegeben: Auch wir denken bei Geschwindigkeitsbegrenzungen als erstes an den Autoverkehr. Doch unter anderem durch die wachsende Beliebtheit von Pedelecs wird auch der Fahrradverkehr immer schneller. Laut Straßenverkehrsordnung gelten die grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 50 km/ innerorts) für Fahrradfahrer nicht. Anders sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild auf die Begrenzung hinweist. Dann musst Du Dich auch auf dem Fahrrad an die angegebene Höchstgeschwindigkeit halten.
S-Pedelec: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?
S-Pedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Darum gelten für sie andere Verkehrsregeln als die oben beschriebenen Regeln für Fahrräder. Welche Unterschiede es sonst noch zwischen Pedelecs und S-Pedelecs gibt, erklären wir in unserem Blogpost E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec?
Bußgelder: Das kosten Verstöße gegen die Verkehrsregeln
Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt dabei nicht nur davon ab, welche Regeln Du missachtet hast, sondern auch, ob Du dadurch andere behinderst, jemanden gefährdest oder sogar einen Unfall verursachst. Die für Fahrradfahrer festgelegten Regelsätze reichen dabei von 5 Euro – z. B. für freihändiges Fahren – bis hin zu 180 Euro beim Überfahren einer roten Ampel mit Sachbeschädigung. Fährst Du unter Alkoholeinfluss Fahrrad, kann es sogar deutlich teurer werden: Es drohen Bußgelder ab 500 Euro und Du kannst sogar Deinen Führerschein in Gefahr bringen. (Stand 04.2025, Quelle: ADAC)
Rücksicht kommt immer gut an: Ab aufs Dienstrad!
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 40 % sparen. Wie viel genau, kannst Du mit unserem Leasingrechner kalkulieren. Wir wünschen Dir schon jetzt eine gute und sichere Fahrt!
PS: Wenn Du mehr über Verkehrsregeln und sicheres Fahren auf dem Fahrrad erfahren möchtest, findest Du zum Beispiel beim ADAC oder beim ADFC weitere Infos zum Thema Verkehrsrecht für Radfahrer.