Schon gewusst? Verkehrsregeln, die Du als Radfahrer beachten solltest (aber vielleicht nicht kennst)

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Zu Fuß, im Auto oder auf dem Fahrrad: Die meisten von uns sind regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs und kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch weißt Du auch, welche besonderen Verkehrsregeln fürs Fahrrad gelten? Wir haben die wichtigsten für Dich zusammengestellt.

Fahrradweg: Kann oder Muss?

In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Für alle, die die Nummern nicht im Kopf haben: Das sind die blauen Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist. Ist das nicht der Fall, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Das gilt auch, wenn die Nutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, zum Beispiel, weil er vereist oder durch Hindernisse wie parkende Autos versperrt ist. 

Rechtsfahrgebot: Auch fürs Fahrrad? 

Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot – und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg. Erlaubt ist das Fahren auf dem linken Radweg nur dann, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt. Auch Fußgängerzonen darfst Du als Fahrradfahrer nur nutzen, wenn es ein solches Schild erlaubt – und auch dann gilt: Nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit.

Dürfen Radfahrer rechts überholen? 

Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist. Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren. Aber Vorsicht: Wenn Du an einem stehenden Auto vorbeifahren möchtest, wie zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau, dann achte dabei besonders auf geöffnete Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge. Und auch auf einem Radweg oder einer Radspur solltest du beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten. Generell dürfen Radfahrer auch andere Radfahrer rechts überholen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht. Grundsätzlich gilt: Überholen nur dann, wenn es sicher und erlaubt ist. Wenn Du unsicher bist, ob Du rechts überholen darfst, solltest Du lieber hinter den Fahrzeugen bleiben. 

Kopfhörer: Erlaubt oder nicht?

Du liebst es, unterwegs den passenden Soundtrack im Ohr zu haben? Generell spricht nichts dagegen, dass Du beim Fahrradfahren über Kopfhörer Musik hörst oder einem Podcast lauschst. Auch Telefonieren per In-, On- oder Over-Ear-Kopfhörer ist generell erlaubt, solange Du Dein Handy dabei nicht in der Hand hältst. Wichtig ist auch, dass Du die Geräusche des Straßenverkehrs problemlos wahrnehmen kannst. Wird Dein Gehör durch die Kopfhörer beeinträchtigt, darfst Du damit nicht aufs Rad steigen. Da Radfahrern, die mit Kopfhörer unterwegs sind, bei einem Unfall oft eine Teilschuld zugerechnet wird, verzichtest Du im Straßenverkehr am besten grundsätzlich auf Kopfhörer, wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest.

Alkohol: Wie viel ist ok?

Wer Alkohol trinkt, ist gut beraten, sein Auto stehen zu lassen. Doch auch wenn Du mit dem Fahrrad fährst, solltest Du am besten nüchtern bleiben: Zwar gelten Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntauglich, aber schon ein Promillewert von 0,3 kann unangenehme Konsequenzen haben, wenn Du bei einer Kontrolle durch unsichere Fahrweise auffällst oder es zu einem Unfall kommt. 

Zebrastreifen: Vorrang auch für Radfahrer?

Generell darfst Du auch als Fahrradfahrer den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen. Allerdings gilt das Vorrecht, das Fußgänger und Rollstuhlfahrer vor dem querenden Straßenverkehr haben, für Dich dann nicht. Das heißt, auf dem Fahrrad musst Du warten, bis die Straße frei ist, bevor Du sie überquerst. Anders ist es, wenn Du vom Fahrrad absteigst: Dann giltst Du als Fußgänger und Fahrzeuge, die den Zebrastreifen kreuzen, müssen Dich vorlassen.

Helmpflicht: Ja oder Nein?

Rein verkehrsrechtlich ist die Antwort hier ein klares Nein, wenn es um das Fahren auf einem unmotorisierten Fahrrad oder einem Pedelec mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h geht. Auf dem S-Pedelec ist dagegen ein Helm vorgeschrieben. Da ein Helm in vielen Fällen darüber entscheiden kann, ob ein Sturz oder Unfall mit dem Fahrrad glimpflich ausgeht oder nicht, finden wir, dass Du für Deine eigene Sicherheit auch ohne Fahrradhelmpflicht einen tragen solltest. Wie Du den passenden Helm für Dich findest, erfährst Du in unserem Blogpost Wegweiser Fahrradhelm

Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auch für Radfahrer?

Zugegeben: Auch wir denken bei Geschwindigkeitsbegrenzungen als erstes an den Autoverkehr. Doch unter anderem durch die wachsende Beliebtheit von Pedelecs wird auch der Fahrradverkehr immer schneller. Laut Straßenverkehrsordnung gelten die grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 50 km/ innerorts) für Fahrradfahrer nicht. Anders sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild auf die Begrenzung hinweist. Dann musst Du Dich auch auf dem Fahrrad an die angegebene Höchstgeschwindigkeit halten.

Rechts vorbei: Ok oder verboten?

Als Fahrradfahrer rechts an einem Auto vorbeizufahren ist nicht nur gefährlich, sondern in den meisten Fällen auch verboten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Fahrzeuge – zum Beispiel an einer roten Ampel – stehen und rechts ausreichend Platz zum Vorbeifahren ist. Dann darfst Du auf dem Fahrrad langsam und vorsichtig passieren. Die Autos müssen dabei aber wirklich stehen, sobald ein Fahrzeug rollt, darfst Du es nicht rechts überholen.

S-Pedelec: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?

S-Pedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Darum gelten für sie andere Verkehrsregeln als die oben beschriebenen Regeln für Fahrräder. Welche Unterschiede es sonst noch zwischen Pedelecs und S-Pedelecs gibt, erklären wir in unserem Blogpost E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec?

Bußgelder: Das kosten Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt dabei nicht nur davon ab, welche Regeln Du missachtet hast, sondern auch, ob Du dadurch andere behinderst, gefährdest oder sogar einen Unfall verursachst. Die für Fahrradfahrer festgelegten Regelsätze reichen dabei von 5 Euro – z.B. für freihändiges Fahren – bis hin zu 180 Euro (Stand 10.2021, Quelle: ADAC) beim Überfahren einer roten Ampel mit Sachbeschädigung.

Rücksicht kommt immer gut an: Ab aufs Dienstrad!

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer kennst Du spätestens jetzt, aber hast Du auch schon ein verkehrssicheres Fahrrad? Wie wäre es mit einem perfekt ausgestatteten Dienstrad für Deinen Weg zur Arbeit oder private City-Touren? Als Arbeitnehmer kannst Du mit Bikeleasing bei der Anschaffung Deines Wunschrads bis zu 40 % sparen. Wir wünschen Dir schon jetzt eine gute und sichere Fahrt!

PS: Wenn Du mehr über Verkehrsregeln und sicheres Fahren auf dem Fahrrad erfahren möchtest, findest Du zum Beispiel beim ADAC oder beim ADFC weitere Infos zum Thema Verkehrsrecht für Radfahrer.

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