Bikeleasing Partnerhändler berät Kunden
Bikeleasing Partnerhändler berät Kunden

Händlersuche: Hier finden Sie Ihr Dienstrad

Sie möchten wissen, woher Sie Ihr
neues Dienstrad bekommen?

Bei einem Bikeleasing-Partnerhändler in Ihrer Nähe oder im ausgewählten Onlinehandel!

Ihr Traumrad wartet schon auf Sie

Sie möchten die Vorteile des Dienstrad-Leasings nutzen und sind auf der Suche nach einem Fahrradhändler, bei dem Sie Ihr neues Dienstrad finden?

Mehr als 6.700 Fahrrad- und E-Bike-Händler in Deutschland arbeiten bereits mit uns zusammen. Unsere lokalen Bikeleasing-Partnerhändler bieten Ihnen als Bikeleasing-Nutzer persönliche Beratung, zuverlässigen Service vor Ort – und natürlich jede Menge Traumfahrräder.

Darüber hinaus können Sie Ihr Bikeleasing-Dienstrad auch im ausgewählten Onlinehandel bestellen.*

Ihre Vorteile bei unseren Bikeleasing-Partnerhändlern

  • Einfach
  • Schnell
  • Vor Ort & Online

Riesige Auswahl

Mountain-Bike, Gravel-Bike, E-Bike, Lastenrad und viele mehr: bei Ihrem Leasingrad haben Sie die freie Wahl.

Bewährte Partnerschaften

Mehr als 6.700 stationäre Fahrradhändler und Onlineshops arbeiten bereits eng mit uns zusammen.

Persönliche Beratung

Sie möchten Hilfe bei der Wahl Ihres Leasingrads? Unsere Bikeleasing-Partnerhändler vor Ort helfen Ihnen gerne, Ihr neues Traumrad zu finden.

Zuverlässiger Service

Im Falle eines Schadens einfach bei uns melden oder direkt über Ihren Fachhändler abwickeln lassen.

Fahrradhändler in Ihrer Nähe oder Onlinehändler finden

Fahrradhändler in Ihrer Nähe

Unsere lokalen Bikeleasing-Partnerhändler bieten Ihnen jede Menge Traumfahrräder, persönliche Beratung und verlässlichen Service vor Ort.

Onlinehändler

Auch bei ausgewählten Onlineshops und Direktversendern können Sie Ihr Dienstrad bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber dieser Option zugestimmt hat.

Lokale Fahrradhändler finden

So funktioniert's: Geben Sie in unsere Dienstfahrrad-Händlersuche Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein, damit Ihnen Fahrradhändler aus Ihrem Umkreis angezeigt werden. Mit einem Klick auf eine Stecknadel erhalten Sie ausführliche Händlerinformationen.

Hinweis: Auf der Karte werden neben unseren Bikeleasing-Partnerhändlern auch alle anderen bei Google registrierten und recherchierten Fahrradhändler angezeigt. Bikeleasing-Partnerhändler erkennen Sie an unserem Logo.

Ihr Fahrradhändler bietet Bikeleasing bisher nicht an? Sprechen Sie ihn gerne auf die Vorteile an, von denen er als Bikeleasing-Partnerhändler profitiert. Hier finden Sie weitere Informationen für Fahrradhändler.

Fahrradhändler in Ihrer Nähe darstellen als:

Karte Liste

Fahrradhändler in Ihrer Nähe

Bikeleasing-Partnerhändler

Fahrradfachhändler

Bikeleasing-Partnerhändler gefunden? So geht es weiter:

Arbeitgeber registriert sich bei Bikeleasing
Arbeitgeber-Registrierung

Ihr Arbeitgeber schließt das Vertragswerk mit dem Bikeleasing-Service ab.

Arbeitnehmerin registriert sich
Arbeitnehmer-Registrierung

Sie als Arbeitnehmer registrieren sich über unser Bikeleasing-Portal.

Arbeitnehmerin sucht Dienstrad am Laptop aus
Wunschrad auswählen

Sie wählen vor Ort oder online Ihr Wunschrad aus. Der Partnerhändler stellt die Leasinganfrage, die Sie und Ihr Arbeitgeber dann nur noch freigeben müssen.

Arbeitnehmerin holt Dienstrad bei Fachhändler ab
Losradeln mit Ihrem Traumrad

Ihr neues Dienstrad kann direkt vor Ort beim Partnerhändler abgeholt werden oder wird bei einer Online-Auswahl bequem geliefert. Fertig!

Fragen zum Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service

Ihre Frage war noch nicht dabei? Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen ➝

Ihr Arbeitgeber ist noch kein Bikeleasing-Kunde?

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Zertifiziert und herausragend bewertet: Exzellenz im Dienstrad-Leasing

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Hotline
Hotline Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr +49 55 71 / 30 26 - 0

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Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.

* Voraussetzung: Zustimmung des Arbeitgebers im Dienstleistungsvertrag