

Bikeleasing-Leitfaden zur Dienstrad-Versteuerung
Wichtige Begriffe, Voraussetzungen & Vorteile für Sie als Arbeitnehmer.
Privatnutzung & geldwerter Vorteil
0,25%-Regelung mit Beispielrechnung
Steuern sparen dank Gehaltsumwandlung
Dienstrad-Leasing liegt im Trend, weil Radfahren umweltfreundlich und gesund ist und das Traumfahrrad dank Leasingmodell und günstiger Steuerregelungen besonders erschwinglich wird. Doch wie ist es mit der Versteuerung eines Dienstfahrrads, wenn ich es auch privat nutzen möchte? Was hat es mit der sogenannten 0,25%-Regel auf sich? Und wie kann ich mit dem Firmenfahrrad konkret Steuern sparen?
Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Steuer-Fragen zum Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber und und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Dienstrad-Versteuerung.
Dienstrad vs. Dienstwagen: Steuerliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Bei der Überlassung eines Dienstfahrrads gelten, seit dem entsprechenden Steuererlass der Länder von 2012, steuerlich gesehen ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen. Doch es gibt auch Unterschiede.
Steuern, Verträge & Co. – Praxiswissen Dienstrad
Wie genau funktioniert die 0,25%-Regel? Wie muss ich mein Job-Fahrrad versteuern, wenn ich es am Ende des Leasings behalten möchte? Und warum brauche ich einen Überlassungsvertrag? Hier finden Sie die Antworten.