Frau mit Dienstrad und Laptop

Bikeleasing-Leitfaden zur Dienstrad-Versteuerung

Wichtige Begriffe, Voraussetzungen & Vorteile für Sie als Arbeitnehmer.

Mit dem Rad zum Job und nach Feierabend ins Grüne

Dienstrad-Leasing liegt im Trend, weil Radfahren umweltfreundlich und gesund ist und das Traumfahrrad dank Leasingmodell sowie günstiger Steuerregelungen besonders erschwinglich wird.

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  • Doch wie ist es mit der Versteuerung eines Firmenfahrrads, wenn ich es auch privat nutzen möchte?
  • Was hat es mit der sogenannten 0,25%-Regel auf sich?
  • Und wie kann ich mit dem Dienstfahrrad konkret Steuern sparen?
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Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Dienstrad-Versteuerung.

Basis-Wissen Dienstrad-Versteuerung

Dienstrad vs. Dienstwagen: Steuerliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Bei der Überlassung eines Dienstfahrrads gelten, seit dem entsprechenden Steuererlass der Länder von 2012, steuerlich gesehen ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen. Doch es gibt auch Unterschiede.

Elektroauto an Ladestation
Steuervorteil Elektro-Fahrzeug: 1%- und 0,25%-Regelung bei Dienstwagen

Wie günstig der geldwerte Vorteil versteuert werden kann, hängt bei Dienstwagen im Wesentlichen von der Motorisierung ab. Während bei privat genutzten Firmenwagen mit Verbrenner-Motor die 1-%-Regel angewendet wird, fahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Elektro-Dienstwagen steuerlich deutlich günstiger: Sind bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Preises und des Kaufdatums erfüllt, gilt hier die 0,25-%-Regel. Statt einem Prozent wird monatlich nur ein Viertel-Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt – ein echter Steuervorteil.

Cargobikes und andere Diensträder profitieren von der 0,25%-Regel
Die 0,25%-Regel: Gleicher Steuervorteil für Diensträder und Elektro-Dienstwagen

Ob klassisches Fahrrad, Lastenrad oder E-Bike: Von der Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen profitieren seit 2020 auch Firmenfahrräder. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Fahrrad erstmals 2019 oder später als Dienstfahrzeug übernommen hat. Für Diensträder, die vor 2019 als Job-Fahrrad geleast wurden, gilt weiterhin die 1%-Regel.

Diensträder sind von der Besteuerung des Arbeitswegs ausgenommen
Der Unterschied zwischen Dienstwagen und Dienstrad: Die Versteuerung des Arbeitswegs

Wer seinen Dienstwagen regelmäßig nutzt, um damit zur Arbeit zu fahren, muss sich auch dafür einen geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Bei Verbrennern sind das monatlich 0,03% des Brutto-Listenpreises pro Kilometer des einfachen Fahrtwegs, bei Elektro-Autos nur 0,0075%. Dienstrad-Fahrer sind hier klar im Vorteil, denn für sie fällt die Versteuerung des Arbeitswegs komplett weg. Eine Ausnahme sind lediglich S-Pedelecs, also E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Zwar kommt auch bei diesen Flitzern die günstige 0,25%-Regel zum Tragen, wenn sie als Dienstrad genutzt werden, zusätzlich muss aber wie beim Dienstwagen die Nutzung für die Anfahrt zur Arbeitsstelle versteuert werden.

Steuern, Verträge & Co. – Praxiswissen Dienstrad

Wie genau funktioniert die 0,25%-Regel? Wie muss ich mein Job-Fahrrad versteuern, wenn ich es am Ende des Leasings behalten möchte? Und warum brauche ich einen Überlassungsvertrag? Hier finden Sie die Antworten.

Beispiel-Rechnung: So funktioniert die 0,25%-Regel

Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils gilt bei Diensträdern die 0,25%-Regel. Danach wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers monatlich ein kleiner Anteil vom Bruttolistenpreis des Rades aufgeschlagen – und zwar 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP. Sie verstehen nur Bahnhof? Dann werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiel-Rechnung: 

UVP des Herstellers: 996,- Euro 

Geteilt durch 4 = 249,- Euro (ein Viertel des UVP) 

Abgerundet auf volle 100 Euro = 200,– Euro 

200 Euro x 1 % = 2,- Euro  

Die Rechnung zeigt: Wenn Sie ein Firmenrad mit einem Listenpreis von 996,- Euro nutzen, werden monatlich 2 Euro als zusätzliches Gehalt gewertet, für das Steuern und Sozialabgaben anfallen.  

 Radhändler berät Kundin

Nach dem Leasing: Dienstrad-Versteuerung bei Übernahme des Fahrrads

Wer sein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, kann es in der Regel übernehmen. Wie hoch die Schlussrate ist, hängt dabei vom Preis des Firmenrads ab. Doch wie wird das Leasingrad besteuert, wenn der Arbeitnehmer es nach der Leasinglaufzeit übernimmt? Während die Finanzbehörden einen Restwert von 40% der UVP ansetzen, wird dem Arbeitnehmer das Fahrrad meist schon zu einem Übernahmepreis von nur 18% der UVP angeboten. Die Differenz dieser beiden Werte gilt als geldwerter Vorteil. Die Versteuerung übernehmen in diesem Fall wir vom Bikeleasing-Service, so dass die Übernahme des Dienstrads für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt.

 

Gut zu wissen: 

Ein verbindliches Kaufangebot für das Dienstrad erhält der Arbeitnehmer aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Leasingzeit.

Mann verpackt Canyon Ultimate Rennrad

Voraussetzung für Steuervorteile

Der Überlassungsvertrag

Die steuerlichen Vorteile des Dienstrad-Leasings gelten nur dann, wenn nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber Leasingnehmer und damit Vertragspartner der Leasinggesellschaft ist. Zu welchen Bedingungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Leasingrad überlässt, wird dann in einem Überlassungsvertrag vereinbart. Dieser ergänzt den bestehenden Arbeitsvertrag und regelt zum Beispiel, wie hoch die monatliche Umwandlungsrate bei der Gehaltsumwandlung ist.

Arbeitgeber bestimmt konkrete Bedingungen des Überlassungsvertrags

Gut für Sie, Ihr Portemonnaie und die Umwelt

Wer das Auto stehen lässt und mit einem Dienstrad vom Bikeleasing-Service unterwegs ist, hat finanziell die Nase vorn:

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  • Top-Fahrrad zum Top-Preis: bis zu 40 % sparen
  • Geringe Netto-Belastung: dank Gehaltsumwandlung
  • Steuervorteil: profitieren Sie von der 0,25%-Regel
  • Jederzeit günstig unterwegs: private Nutzung inklusive
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Doch der Steuervorteil ist nur eines von vielen Argumenten für Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service:

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  • Bye, bye Hektik: ohne Stau und Parkplatzstress zur Arbeit
  • Fit und gesund: durch mehr Bewegung
  • Ganz entspannt: dank unserem Versicherungsschutz
  • Gutes Gewissen: Auto stehen lassen und CO2-Bilanz verbessern
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Das wollen Sie auch?
Wir zeigen Ihnen gern den Weg zu Ihrem Dienstrad.

Sonne scheint durch Laubbaum

Noch Fragen? FAQ Dienstrad & Steuern

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