E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Das sind die wichtigsten Unterschiede
Blogartikel teilen:
E-Bikes liegen im Trend und sind besonders als Dienstrad beliebt. Doch was die meisten von uns als E-Bike bezeichnen, ist offiziell gar keins. Du verstehst nur Bahnhof? Wir erklären in diesem Beitrag, welche Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung als E-Bikes gelten, was der Unterschied zu Pedelecs und S-Pedelecs ist und warum wir trotzdem den Begriff E-Bike benutzen.
Definition: Was ist ein E-Bike?
Ein E-Bike ist ein Zweirad mit Elektromotor. So sehen das wohl die meisten von uns. Die Straßenverkehrsordnung bezeichnet dagegen als E-Bikes nur solche Zweiräder, die ganz ohne Muskelkraft fahren können. Räder mit Tretunterstützung gehören also streng genommen nicht zu den E-Bikes. Da sich der Begriff aber im Sprachgebrauch für alle Fahrräder durchgesetzt hat, die einen Elektromotor haben – also auch solche mit elektrischer Tretunterstützung – nennen wir vom Bikeleasing-Service auch Pedelecs und S-Pedelecs oft E-Bikes.
Pedelec und S-Pedelec: Die Geschwindigkeit macht den Unterschied
Doch auch, wenn der Begriff E-Bike sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs bezeichnet und die beiden Zweiradtypen optisch kaum auseinanderzuhalten sind, gibt es einen wesentlichen Unterschied: die Geschwindigkeit. Das S beim S-Pedelec steht für Speed, denn während der Elektroantrieb bei Pedelecs ohne S die Fahrer nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h beim Treten unterstützen, ist die maximale Geschwindigkeit, die S-Pedelec-Fahrer per Tretunterstützung erreichen können, 45 km/h.
Unterschiedliche Regeln für unterschiedliche E-Bikes
Diese 20 km/h Unterschied machen das S-Pedelec nicht nur schneller, sondern definitionsgemäß auch zu einer anderen Art von Fahrzeug: Im Gegensatz zu Pedelecs, die als Fahrräder gelten, zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Aus diesem Grund gelten für S-Pedelecs sowohl im Verkehr als auch in steuerrechtlicher Hinsicht andere Regeln als für Pedelecs. So dürfen S-Pedelecs bisher nicht auf Radwegen fahren und brauchen ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelec-Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, im Straßenverkehr einen Helm tragen und brauchen eine entsprechende Fahrerlaubnis.
S-Pedelecs als Dienstrad
Da die Klassifizierung als Kleinkraftrad steuerliche Auswirkungen hat, gibt es auch beim Dienstrad-Leasing einige Besonderheiten, wenn das Wunschrad ein S-Pedelec ist. So wird beispielsweise der geldwerte Vorteil anhand der 0,25%-Regel angesetzt – unabhängig davon, ob es per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra geleast wird. Bei einem E-Bike mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h entfällt dagegen die Anrechnung des geldwerten Vorteils, wenn das Dienstrad als Gehaltsextra geleast wird. Zudem wird analog zum Dienstwagen beim S-Pedelec auch der Anfahrtsweg zur Arbeit mit 0,03 % eines Viertels des UVPs als geldwerter Vorteil versteuert.
Pedelec oder S-Pedelec? Welches E-Bike ist das bessere Dienstrad?
Pedelec und S-Pedelec – beide E-Bike-Typen können prinzipiell als Dienstrad geleast werden. Deutlich verbreiteter ist jedoch die langsamere Variante. Die Klassifizierung von S-Pedelecs als Kleinkrafträder und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben sind sicher einer der Gründe dafür. Darüber hinaus empfinden viele Radfahrer die Tretunterstützung bei Pedelecs als ausreichend. Doch auch ein S-Pedelec als Dienstrad hat Vorteile, denn durch die höhere Geschwindigkeit ist das Speed-E-Bike ideal, um auch auf längeren Strecken das Auto zu ersetzen und so sich selbst und der Umwelt Gutes zu tun.
Biobike & Pedelec vs. E-Pedelec: Beispielrechnung geldwerter Vorteil
Bei Biobike und Pedelec mit bis zu 25 km/h Tretunterstützung muss monatlich 1 Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP als geldwerter Vorteil versteuert werden. In unserem Beispiel kostet das Fahrrad 1.992 Euro.
UVP des Herstellers: 1.992,- Euro
Geteilt durch 4 = 498,- Euro (ein Viertel des UVP)
Abgerundet auf volle 100 Euro = 400,– Euro
400 Euro x 1 % = 4,- Euro
Für ein Fahrrad oder E-Bike mit bis zu 25 km/h Tretunterstützung werden also monatlich 4 Euro als geldwerter Vorteil versteuert.
Beim S-Pedelec muss zusätzlich dazu der Anfahrtsweg zur Arbeit als geldwerter Vorteil versteuert werden. Pro Kilometer werden dabei 0,03 Prozent des geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten UVPs als geldwerter Vorteil angesetzt. Wenn wir in unserem Beispiel nun einen einfachen Arbeitsweg von 10 Kilometern annehmen, sieht die Rechnung so aus:
UVP des Herstellers:1.992,- Euro
Geteilt durch 4 = 498,- Euro (ein Viertel des UVP)
Abgerundet auf volle 100 Euro = 400,– Euro
400 Euro x 1 % = 4,- Euro
400 Euro x 0,03 % x 10 km = 1,20- Euro
Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern müssen bei einem S-Pedelec (UVP 1.992 €) als Dienstrad also monatlich 1,20 € mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Pedelec oder S-Pedelec? Welches E-Bike ist das bessere Dienstrad?
Pedelec und S-Pedelec – beide E-Bike-Typen können prinzipiell als Dienstrad geleast werden. Deutlich verbreiteter ist jedoch die langsamere Variante. Die Klassifizierung von S-Pedelecs als Kleinkrafträder und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben sind sicher einer der Gründe dafür. Darüber hinaus empfinden viele Radfahrer die Tretunterstützung bei Pedelecs als ausreichend. Doch auch ein S-Pedelec als Dienstrad hat Vorteile, denn durch die höhere Geschwindigkeit ist das Speed-E-Bike ideal, um auch auf längeren Strecken das Auto zu ersetzen und so sich selbst und der Umwelt Gutes zu tun.
Mit E-Bike-Leasing zum motorisierten Traumfahrrad
Ob Du Dich beim E-Bike-Leasing für ein „normales“ Pedelec oder die Speed-Variante entscheiden solltest, hängt also unter anderem davon ab, wie weit die Wege sind, die Du damit zurücklegen möchtest. Und auch die Frage, ob Dein Arbeitgeber S-Pedelecs als Dienstrad ermöglicht, solltest Du klären, bevor Du Dich auf die Suche nach Deinem Traum-E-Bike machst. Dein Arbeitgeber bietet noch kein Dienstrad-Leasing an? Auf unserer Website findest Du nützliche Informationen und gute Argumente: www.bikeleasing.de/arbeitgeber