TV-L: Paragraf § 19b macht den Weg frei für Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst der Länder

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Ende 2023 gab es gute Nachrichten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Im Rahmen der Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde neben Regelungen wie einer Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen auch eine Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing getroffen.

 

Damit haben die Bundesländer als Arbeitgeber seit 2024 die Möglichkeit, ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Eine Ausnahme bildet Hessen – da das Bundesland nicht Teil der Arbeitgebervereinigung TdL ist, finden die entsprechenden tariflichen Regelungen dort keine Anwendung.

Seit 2024: Dienstrad-Leasing für Tarif-Beschäftigte der Länder möglich

In der dritten Tarifrunde und vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Streikbewegung hatten sich die Akteure des Tarifstreiks im öffentlichen Dienst der Länder im Dezember 2023 auf einen Abschluss geeinigt. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Regelung zum Fahrrad-Leasing, die für mehr als eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum eigenen Dienstrad bedeutet.

Fahrrad-Leasing-Paragraf im TV-L

Wir freuen uns sehr, dass die Tarifparteien mit dem aktuellen Abschluss diese wichtige Weiche für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gestellt haben, damit auch die Länder als öffentliche Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten diesen sinnvollen, gesunden und klimafreundlichen Benefit anzubieten.

Geregelt wird die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings im öffentlichen Dienst der Länder in einem eigenen Paragrafen: Unter § 19b, Absatz (1) des TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 13 vom 9. Dezember 2023 heißt es: „Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden […].“

Günstig leasen, besser ankommen mit Bikeleasing im TV-L

Wir freuen uns, dass ein Jahr nachdem die Tarifparteien mit dem Abschluss des TV-L eine wichtige Weiche für das Dienstrad-Leasing im per Gehaltsumwandlung im öffentlichen Dienst der Länder gestellt haben und die Regelungen des §19b im Januar 2024 in Kraft getreten sind, nun erste Länder als öffentliche Arbeitgeber ihren Beschäftigten diesen sinnvollen, gesunden und klimafreundlichen Benefit anbieten.

Auch im öffentlichen Dienst: Ersparnis berechnen mit dem Leasingrechner

Du bist im öffentlichen Dienst der Länder beschäftigt und freust Dich seit der Tarifeinigung darauf, mit Deinem eigenen Dienstrad loszuradeln? Der Abschluss, in dem die entsprechenden Regelung verabschiedet wurde, ist seit dem 19.1.2024 rechtswirksam. Bitte beachte aber, dass es bei der Frage, ob und ab wann ein Bundesland seinen Beschäftigten das Dienstrad-Leasing tatsächlich anbietet, auf die konkrete Umsetzung der einzelnen Länder ankommt. Unabhängig davon, ob es in Deinem Bundesland schon so weit ist oder nicht: mit unserem Leasingrechner kannst Du schon jetzt berechnen, wie viel Du mit unserem Fahrrad-Leasing sparen kannst.

Auf unserer Seite für öffentliche Arbeitgeber findest Du außerdem ausführliche Informationen zu Vorteilen und Voraussetzungen für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

Du interessierst Dich für ein Dienstrad, bist aber nicht im öffentlichen Dienst angestellt? Unter Bikeleasing für Arbeitnehmer und Bikeleasing für Arbeitgeber findest Du jede Menge Informationen zum Thema Dienstrad-Leasing und zu unserem Angebot.

 

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