Ihr Leasingvertrag neigt sich dem Ende zu? Diese Optionen haben Sie jetzt.
Ihr Dienstrad hat Sie über die Jahre zuverlässig begleitet, war Ihr treuer Begleiter auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Jetzt neigt sich die Leasingzeit dem Ende zu und Sie fragen sich, wie es für Sie und Ihr Fahrrad weitergeht.
Mit dem Bikeleasing-Service haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, was als Nächstes kommt. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben. Die Gute Nachricht: Nach Vertragsende hast Du in der Regel die Möglichkeit, erneut ein Dienstrad über uns und Deinen Arbeitgeber zu leasen, indem Du direkt mit einem Folgeleasing durchstartest.
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Auch bei ausgewählten Onlineshops und Direktversendern können Sie Ihr Dienstrad bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber dieser Option zugestimmt hat.
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Fragen und Antworten zum Thema Folgeleasing
Nein, nach Ende der Leasinglaufzeit können Sie entscheiden, ob Sie das Dienstrad kaufen oder zurückgeben möchten. Die Möglichkeit, das bisherige Dienstrad weiter zu leasen besteht nicht.
Ja, ein Fahrradschloss muss bei jedem Dienstrad mitgeleast werden.
Sobald Sie sich als Nutzer im Bikeleasing-Portal registrieren, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID. Unter anderem finden Sie diese auch auf dem Deckblatt Ihres Überlassungsvertrags sowie in den meisten E-Mails zu Ihrem Leasing. Sie können Ihre Nutzer-ID auch mit diesen Informationen nicht finden? Dann hilft Ihnen unser Support-Team gern weiter.
Gut zu wissen: Sie brauchen nur eine Bikeleasing-Nutzer-ID, auch wenn Sie mehrere Diensträder oder die Möglichkeit zum Folgeleasing nutzen..
Für das Leasing eines zweiten Dienstrads nach Ablauf der Leasinglaufzeit gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für das erste Dienstrad: Zum einen muss Ihr Arbeitgeber das Dienstrad-Leasing als Benefit anbieten, damit Sie es nutzen können. Zum anderen ist ein Folgeleasing nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich noch mindestens für die Zeit des Leasings (also 36 Monate) besteht. Wenn das nicht der Fall, weil Sie beispielsweise in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung sind, bereits gekündigt haben oder befristet beschäftigt sind kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage.
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