Ihr Leasingvertrag neigt sich dem Ende zu? Diese Optionen haben Sie jetzt.
Ihr Dienstrad hat Sie über die Jahre zuverlässig begleitet, war Ihr treuer Begleiter auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Jetzt neigt sich die Leasingzeit dem Ende zu und Sie fragen sich, wie es für Sie und Ihr Fahrrad weitergeht.
Mit dem Bikeleasing-Service haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, was als Nächstes kommt. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie haben. Die gute Nachricht: Nach Vertragsende haben Sie in der Regel die Möglichkeit, erneut ein Dienstrad über uns und Ihren Arbeitgeber zu leasen. Indem Sie direkt mit einem Folgeleasing durchstarten.
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Auch bei ausgewählten Onlineshops und Direktversendern können Sie Ihr Dienstrad bestellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber dieser Option zugestimmt hat.
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Fragen und Antworten zum Thema Folgeleasing
Das kommt darauf an: Soll das Folgeleasing an den auslaufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt anknüpfen, darf der neue Leasingantrag erst in dem Monat gestellt werden, in dem der auslaufende Vertrag endet. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt darf auch erst das neue Dienstrad übergeben und alle Vorteile des Dienstrad-Leasings genutzt werden: Direkt nach der Abholung ist das Rad bereits versichert, offizieller Vertragsbeginn ist sodann der erste Tag des Folgemonats – ab dann läuft der neue Vertrag wieder volle 36 bzw. 48 Monate. Allerdings gilt grundsätzlich: Wenn Ihr Arbeitgeber es erlaubt, dass Sie mehr als nur ein Dienstrad beziehen/nutzen, Sie bisher auch nur ein Dienstfahrrad nutzen, kann jederzeit ein zweiter Antrag gestellt werden.
Nein, nach Ende der Leasinglaufzeit können Sie entscheiden, ob Sie das Dienstrad kaufen oder zurückgeben möchten. Die Möglichkeit, das bisherige Dienstrad weiter zu leasen besteht nicht.
Ja, ein Fahrradschloss muss bei jedem Dienstrad mitgeleast werden.
Sobald Sie sich als Nutzer im Bikeleasing-Portal registrieren, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrer persönlichen Bikeleasing-Nutzer-ID. Unter anderem finden Sie diese auch auf dem Deckblatt Ihres Überlassungsvertrags sowie in den meisten E-Mails zu Ihrem Leasing. Sie können Ihre Nutzer-ID auch mit diesen Informationen nicht finden? Dann hilft Ihnen unser Support-Team gern weiter.
Gut zu wissen: Sie brauchen nur eine Bikeleasing-Nutzer-ID, auch wenn Sie mehrere Diensträder oder die Möglichkeit zum Folgeleasing nutzen..
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