Gravelausfahrt im Herbst auf Diensträdern
Gravelausfahrt im Herbst auf Diensträdern

Bikeleasing für Arbeitnehmer

  • Traumrad günstig leasen statt teuer kaufen

  • Gesundheit und Nachhaltigkeit fördern

  • Geschäftlich und privat mobil sein

Ihre Vorteile beim Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service

  • 100 % privat nutzbar
  • Freie Wahl des Traumrads
  • Ohne Risiko

Kosten sparen

Dank Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Neukauf sparen.

Riesige Auswahl

Rennrad, E-Bike oder Klapprad? Ihr Traumrad online oder vor Ort bei einem von über 6.800 Partnerhändlern in Deutschland auswählen.

Bestens abgesichert

Immer bei Diebstahl, Unfall und Co. und optional sogar gegen Verschleißschäden abgesichert. Wir sind mit umfassendem Schutz für Sie da.

Bequem online

Vertrag verwalten, Schaden melden oder Service-Termin buchen: Das alles geht in unserem Portal ganz bequem online.

Bikeleasing – in 100 Sekunden erklärt

So einfach ist Ihr Weg zum Dienstrad

Super! Sie wollen ein Dienstrad

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Bikeleasing-Service interessieren. Jetzt überzeugen wir gemeinsam Ihren Arbeitgeber.

Registrieren

Sobald Ihr Arbeitgeber als Bikeleasing-Kunde registriert ist, können auch Sie sich in unserem Bikeleasing-Portal registrieren.

2
Wunschrad auswählen

Sie wählen vor Ort oder online Ihr Wunschrad aus. Der Partnerhändler stellt die Leasinganfrage, die Sie und Ihr Arbeitgeber dann nur noch freigeben müssen.

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Losradeln mit Ihrem Traumrad

Ihr neues Dienstrad kann direkt vor Ort beim Partnerhändler abgeholt werden oder wird bei einer Online-Auswahl bequem geliefert. Fertig!

Jetzt Dienstradfahrer werden:

Ihr Arbeitgeber ist schon Bikeleasing-Kunde?
Ihr Arbeitgeber ist noch kein Bikeleasing-Kunde?

Hier bekommen Sie alle Informationen, um Ihren Arbeitgeber zu überzeugen

Tragen Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse ein und leiten Sie die Infos dann an die richtige Ansprechperson in Ihrem Unternehmen, z.B. die Geschäftsleitung oder die Personalabteilung, weiter.

Dienstrad-Leasing einfach erklärt – in nur 30 Minuten!

Bikeleasing Basics: Das Webinar für Arbeitnehmer

Wie funktioniert Bikeleasing? Welche Vorteile bringt es Ihnen? Und was müssen Sie tun, um Ihr Wunschrad zu leasen?
In unserem kostenlosen Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über das Dienstrad-Leasing – praxisnah, verständlich und direkt von unseren Experten.

Live und einfach erklärt:

  • Wie funktioniert Bikeleasing?
  • Wie berechne ich meine Ersparnis?
  • Welche Schritte sind nötig, um mein Traumrad zu sichern?
     

Bikeleasing-Experte Sascha Leibecke führt Sie durch das Webinar. Die Teilnahme ist kostenlos – jetzt anmelden und in wenigen Minuten alles Wichtige erfahren!

Das sagen andere Dienstradfahrer über den Bikeleasing-Service

Über 75.000 Unternehmen mit mehr als 3,6 Millionen Mitarbeitern nutzen bereits den Bikeleasing-Service.

 

Bikeleasing-Leasingrechner: Ihr Dienstrad. Ihr Vorteil.

Hier finden Sie ihr Traumrad

Bikeleasing-Partnerhändler in Ihrer Nähe

Auf unserer Händlerseite per Karte bei einem Partnerhändler in Ihrer Nähe Ihr Traumrad finden.

Bikeleasing-Partnerhändler online

Dienstrad online bestellen - bei unseren Bikeleasing-Partnerhändlern mit Onlineshop.

Wann kann ich mein Traumrad beantragen?

Sobald Ihr Arbeitgeber Bikeleasing-Kunde ist und Sie bei uns registriert sind, können Sie Ihr Traumrad bei einem von über 6.700 Bikeleasing-Partnerhändlern aussuchen.

Sie und Ihr Dienstrad - bei uns bestens abgesichert

Mit der Bikeleasing-Komfort-Versicherung, die immer mit dabei ist, und der zusätzlichen Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung.

Immer dabei!

Die Komfort-Versicherung leistet bei Schäden am Rad (inkl. Akku & Motor) durch:

  • Diebstahl
  • Teildiebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Raub
  • Reifenpanne
  • Sturz
  • Unfall
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Überschwemmung
  • Sturm
  • Überspannung
  • Kurzschluss
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Materialfehler
  • Produktionsfehler
  • Konstruktionsfehler

Faktencheck Dienstrad-Mythen

Rente, Arbeitsweg & Co.

Gut für die Gesundheit, die Umwelt und den Geldbeutel, Dienstrad-Leasing hat viele Vorteile – aber gibt es auch Nachteile? 

In unserem Faktencheck stellen wir einige Argumente gegen das Dienstrad-Modell vor und klären, was Fakt und was Mythos ist.

Auf einen Blick: Unser Bikeleasing-Service in Zahlen

Arbeitgeber

0

… setzen im deutschsprachigen Raum auf nachhaltige Mobilität mit uns

Arbeitnehmer

0

... haben inzwischen die Möglichkeit, über uns ein Dienstrad zu leasen

Partnerhändler

0

... bieten persönliche Beratung, kompetenten Service und jede Menge Traumräder

Mitarbeiter

0

… sorgen länderübergreifend für unseren Top-Service rund ums Dienstrad

Fragen und Antworten zum Bikeleasing für Arbeitnehmer

Da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25%-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.

Ihre Frage war noch nicht dabei? Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen ➝

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

  • Traumrad günstig leasen
  • Geringe Netto-Belastung
  • Privatnutzung inklusive
  • Gesund & fit unterwegs
  • Gut versichert
  • Nachhaltig mobil

Zertifiziert und herausragend bewertet: Exzellenz im Dienstrad-Leasing

Siegel ADFC zertifizierter fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Siegel Kununu Top Company 2025

Sie haben noch Fragen?

Hotline
Hotline Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr +49 55 71 / 30 26 - 0

Per E-Mail kontaktieren

Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.

*Voraussetzung: Zustimmung des Arbeitgebers im Dienstleistungsvertrag