![0,25% und 1% Regel für Diensträder Mann fährt E-Bike](https://files.bikeleasing.de/_processed_/d/c/csm_2022-02-22_blog_0_25_Regelung_1920x720px_4f225d7108.png)
Du möchtest Dich auch in der Freizeit auf Dein Dienstrad schwingen? Wie bei Firmenwagen muss die private Nutzung eines Dienstrads als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dabei gelten für Dienstfahrräder und -E-Bikes die gleichen steuerlichen Vorteile wie für Elektro-Dienstwagen.