Manchmal kommt es anders: Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, das Unternehmen während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht dadurch für den Fall der Fälle kein finanzielles Risiko.