
Dienstrad vorzeitig zurückgeben – geht das? Deine Optionen im Überblick
Blogartikel teilen:
Dienstrad-Leasing läuft in der Regel über 36 Monate. Doch nicht immer passt das Leben zu festen Laufzeiten: Ein Jobwechsel, ein Umzug oder veränderte persönliche Umstände können dazu führen, dass Du Dein Dienstrad vorzeitig zurückgeben möchtest. Eine vorzeitige Rückgabe während der Leasinglaufzeit ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, aber es gibt Ausnahmen und vor allem sinnvolle Alternativen, die je nach Situation oft besser passen. Welche Möglichkeiten für Dich infrage kommen, erfährst Du hier.
Vorzeitige Rückgabe: Im Regelfall nicht möglich
Beim Dienstrad-Leasing schließt Dein Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft ab und überlässt es Dir als Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasinglaufzeit für Diensträder wird darum im Rahmenleasingvertrag, den Dein Arbeitgeber abschließt, festgelegt. In der Regel sind das 36 Monate.
Während dieser Zeit ist eine Rückgabe Deines Dienstrads generell nicht vorgesehen, weil der Leasingvertrag inklusive festgelegter Laufzeit verbindlich ist. Eine vorzeitige Kündigung oder Rückgabe wäre daher mit erheblichen Kosten verbunden, die den steuerlichen Vorteil des Dienstrad-Leasings deutlich schmälern oder sogar vollständig aufheben würden.
Wichtig zu wissen:
Der Leasingvertrag beim Dienstrad-Leasing ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft. Selbst wenn Dein Arbeitsverhältnis endet, läuft der Vertrag weiter – Dein Arbeitgeber bleibt generell zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet, bis der Vertrag regulär endet oder eine der folgenden Alternativen greift.
Ausnahme Kündigung & Co.: vorzeitige Rückgabe über die Arbeitgeber-Ausfallversicherung
Was passiert bei Kündigung eines Mitarbeiters während der Leasinglaufzeit? Wie oben beschrieben, läuft der Leasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft weiter, auch wenn der Mitarbeiter, der das Dienstrad nutzt, ausfällt und dadurch keine Gehaltsumwandlung mehr möglich ist.
Dafür, dass Arbeitgeber nicht das finanzielle Risiko für solche Fälle tragen müssen, sorgt die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Sie greift in bestimmten Situationen und macht eine vorzeitige Rückgabe des Dienstrads möglich. Versicherte Ereignisse sind unter anderem:
Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag
Tod des Arbeitnehmers
In diesen Fällen ist die vorzeitige Rückgabe des Dienstrads über die Meldung eines Schadensfalls möglich. Die Rückgabe läuft dabei über den Versicherungsfall – nicht über eine einfache Kündigung des Leasingvertrags.
Alternativen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstrads
Vor einer Rückgabe lohnt sich immer ein Blick auf die Alternativen, denn in vielen Fällen gibt es Wege, den Leasingvertrag sinnvoll fortzuführen oder das Rad vorzeitig aus dem Vertrag zu übernehmen.
Alternative 1: Umschreibung auf neuen Arbeitgeber
Du denkst, Du musst Dein Dienstrad vorzeitig zurückgeben, weil Du den Job wechselst? Wenn Du Dein Rad trotz Jobwechsel behalten möchtest, kommt in vielen Fällen eine Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber in Frage. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
Dein neuer Arbeitgeber ist Bikeleasing-Kunde (oder möchte Kunde werden).
Dein bisheriger Arbeitgeber stimmt der Umschreibung zu.
Wenn eine Umschreibung möglich und gewollt ist, läuft der Leasingvertrag mit allen Rechten und Pflichten beim neuen Arbeitgeber weiter. Du fährst einfach weiter – mit denselben Konditionen und bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende. Wichtig: Eine Umschreibung ist nicht garantiert und bedarf einer vorherigen Prüfung.
Alternative 2: Umschreibung auf andere nutzende Person
Das Dienstrad soll beim bisherigen Arbeitgeber bleiben, Du möchtest/kannst aber nicht mehr der Nutzer sein? In bestimmten Fällen ist eine Übertragung des Nutzungsrechts auf eine andere Person im selben Unternehmen möglich.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber stimmt der Übertragung zu und es gibt einen geeigneten Nachfolge-Nutzer.
Die neue nutzende Person tritt in den bestehenden Überlassungsvertrag ein.
Konditionen und Restlaufzeit bleiben unverändert.
Diese Option ist besonders interessant, wenn der Arbeitgeber das Rad sinnvoll weiternutzen möchte und der Mitarbeiter keine Ablöse anstrebt. Wichtig: Eine Umschreibung ist nicht garantiert und bedarf einer vorherigen Prüfung.
Alternative 3: Vorzeitige Übernahme (Ablöse)
Wenn Du Dein Dienstrad weiterhin fahren, aber nicht mehr leasen möchtest, besteht oft die Möglichkeit, es vor Ablauf der regulären Laufzeit aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arbeitgeber dem zustimmt und Du das Ablöseangebot, das Du beim Bikeleasing-Service anfordern kannst, annimmst.
Wichtig zu wissen: Die vorzeitige Ablöse bedeutet nicht einfach „Die restlichen Raten zahlen und fertig“. Sie ist finanziell oft weniger attraktiv als das reguläre Laufzeitende, weil die steuerlichen Vorteile des Leasings wegfallen und zusätzlich ausstehende Versicherungsbeiträge und Gebühren anfallen können. Dennoch kann diese Option sinnvoll sein, wenn Du das Rad langfristig behalten möchtest.
Fazit: Dienstrad-Leasing ohne Risiko
Obwohl eine vorzeitige Rückgabe Deines Fahrrads beim Dienstrad-Leasing generell nicht vorgesehen und im Regelfall auch nicht möglich ist, muss der Leasingvertrag nicht zwangsläufig bis zum Leasinglaufzeitende fortgeführt werden. Je nach Situation gibt es die Möglichkeiten, das Rad im Rahmen der Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung zurückzugeben, aber auch sinnvolle Alternativen zur vorzeitigen Rückgabe.
Du hast noch gar kein Dienstrad und möchtest wissen, wo Du Dein Traumrad finden kannst? Bei einem unserer Bikeleasing-Partnerhändler in Deiner Nähe und im ausgewählten Onlinehandel.