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#Arbeitnehmer

Es gibt tolle News für alle Beamten unter den Bikeleasing-Fans! Unsere Versicherung, die uns so oft den Rücken freihält, legt noch eine Schippe drauf und erweitert den Umfang der Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Ab sofort ist für alle Neu- und Bestandskunden auch die Dienstunfähigkeit – amtlich bescheinigt, versteht sich – im Paket inkludiert. Das bedeutet, falls das Leben mal unerwartet die Pause-Taste drückt, bist Du versorgt.

Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist, sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen – weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber. Deswegen gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die allen Beteiligten Ärger und Kosten erspart. In diesem Blogbeitrag gibt die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“.

Nach der Saison ist vor der Saison! Der Herbst ist da und mit ihm kommt nicht nur die bunte Blätterpracht, sondern auch eine perfekte Gelegenheit, sich für das Dienstrad-Leasing zu entscheiden. Du fragst Dich, warum? Das erfährst Du in diesem Blogbeitrag.

Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.

Für viele Radfahrer ist das Fahrrad nicht nur klimafreundliches Fahrzeug, sondern auch praktisches Transportmittel. Doch was eignet sich besser, um zum Beispiel Kinder, Tiere, Einkauf oder Reisegepäck von A nach B zu bringen – Lastenrad oder Fahrradanhänger? Wir erklären, welche Fragen Du Dir stellen solltest, bevor Du Dich zwischen Cargo-Bike und Anhänger entscheidest.

Die Corona-Pandemie hat viele gesellschaftliche Entwicklungen beschleunigt. Auch die Beliebtheit von E-Bikes hat sich rasant gesteigert: Nie zuvor waren E-Bikes und S-Pedelecs beim Leasing so gefragt.

Um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu halten, wurde die Entgeltumwandlung für Dienstfahrräder nun auch für Angestellte von Kommunen geöffnet. Darauf einigten sich die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des im Oktober 2020 abgeschlossenen Tarifvertrags. Konkret ermöglicht die Neuregelung über 1,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Vorzüge des Fahrrad-Leasings zu nutzen.