Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – das soll in Zukunft auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen erlaubt sein. Damit das möglich ist, wird es eine Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes geben.
Juli 2023
Sommer, Sonne, Dienstradzeit. Das gilt jetzt auch für viele Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen, denn seit dem 1. Juli 2023 gilt der neue Tarifvertrag Fahrradleasing, den die IG Metall mit den sächsischen Arbeitgebern abgeschlossen hat. Der Tarifvertrag bildet den Rahmen dafür, dass tarifgebundene Unternehmen ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung einigen.