Dienstfahrräder für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen

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Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – das soll in Zukunft auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen erlaubt sein. Damit das möglich ist, wird es eine Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes geben.

Formulierungshilfe als Basis für notwendige Gesetzesänderung

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist eine entsprechende Formulierungshilfe, die die Landesregierung im Juli 2023 beschlossen hat. Der Niedersächsische Landtag hatte um einen solchen Entwurf gebeten, um das Niedersächsische Besoldungsgesetz dahingehend zu ändern, dass auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung nutzen können.

Die nächsten Schritte:
Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und Vergabeverfahren des Landes

Die finale Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wurde bisher noch nicht verkündet. Wir vom Bikeleasing- Service sind aber zuversichtlich, dass diese wegweisende Maßnahme in Niedersachsen bald erfolgreich umgesetzt wird. Wenn es so weit ist, muss das Land die Dienstleistung im nächsten Schritt noch ausschreiben, um einen geeigneten Anbieter zu finden. Ist dieser beauftragt, ist der Weg frei, so dass Beamtinnen und Beamte ebenso wie Richterinnen und Richter des Landes schon bald auf ihr Dienstrad steigen können.

Niedersachsen unterstützt Fahrrad-Mobilität

Der niedersächsische Finanzminister, Gerald Heere dazu in einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei: "Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität." Die Nutzung des Fahrrads habe nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern bringe auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile mit sich. Daher sei es zeitgemäß, dass das Land Niedersachsen als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads durch seine Beschäftigten aktiv unterstützt.

Dienstrad-Leasing noch nicht für Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen

Wichtig zu wissen: Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gelten nicht für Tarifbeschäftigte des Landes. Dafür braucht es eine eigene tarifvertragliche Regelung zum Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung. Auch für eine solche Lösung will sich das Land Niedersachsen als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einsetzen.  

Zuverlässiger Partner für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Kommunen, Länder, Bund – Niedersachsen ist auf dem Weg, aber in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes können Beschäftigte bereits jetzt vom Dienstrad-Leasing profitieren. Weitere Infos zum Thema Bikeleasing im öffentlichen Dienst gibt es hier: bikeleasing.de/oeffentlicher-dienst

 

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