IG Metall und Südwestmetall ermöglichen Dienstrad-Leasing in Baden-Württemberg

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Gute Nachrichten: Nach Verhandlungen haben sich die IG Metall und Südwestmetall in Baden-Württemberg dazu entschieden, dass die Beschäftigten in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben ab dem 1. Mai 2022 Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads oder E-Bikes verwenden dürfen.

Dies sei jedoch nur möglich, sofern der jeweilige Arbeitgeber und Betriebsrat sich darauf verständigen, so die IG Metall. Hintergrund der neuen Tarifregelung ist laut den Gewerkschaften ein deutlich gestiegenes Interesse auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite an Modellen mit Anreizen für ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten.

Tarifvertrag mit Möglichkeit zur Überlassung von Leasingfahrrädern durch Entgeltumwandlung

„Der Tarifvertrag eröffnet neue Möglichkeiten für Beschäftigte, die gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen möchten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern zeigt einmal mehr, wie gelebte Sozialpartnerschaft im Südwesten funktioniert“, sagt Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg.

Wilfried Porth, Vorsitzender der Südwestmetall, ergänzt: „Dass wir nun hierfür einen tariflichen Rahmen geschaffen haben, passt sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch angesichts der massiven Verteuerung der Spritpreise in die Zeit.“

Vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und nachhaltige Mobilität ist der Schritt der IG Metall eine wichtige Entscheidung. Mitarbeiter*innen, die gerne mit dem Fahrrad an die Arbeit fahren möchten, haben nun durch den neuen „Tarifvertrag zur betrieblichen Möglichkeit der Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung“ die Möglichkeit, dies zu attraktiven Konditionen zu tun. Die Beschäftigten müssen zusätzlich lediglich den sogenannten geldwerten Vorteil für die Überlassung des Rads versteuern (monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises).

Der Abzug der Leasingrate vom tariflichen Bruttoentgelt setzt eine entsprechende Öffnung der Tarifvertragsparteien voraus, die nun geschaffen worden ist.

Dienstrad-Leasing in Baden-Württemberg für Betriebe mit Gewerkschaft ab dem 1. Mai 2022

"Wir als Dienstradanbieter freuen uns, dass der Tarifvertrag für die Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, mit dem Dienstfahrrad eine nachhaltige und gesunde Alternative zum Dienstwagen zu nutzen. Daher unterstützen wir diese Entscheidung ausdrücklich und ermöglichen allen interessierten Betrieben eine unkomplizierte und zuverlässige Abwicklung", begrüßt Bikeleasing-Pressesprecherin Luisa Weckesser die Entscheidung.

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad, sieht in der Tarifeinigung ebenfalls einen großen Erfolg: „Die Öffnung der baden-württembergischen Tarifverträge für das Dienstrad-Leasing ist ein Durchbruch für gesunde und nachhaltige Mobilität.“ Das Interesse an Dienstfahrrädern sei sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten sehr hoch. „Wir hoffen, dass nun auch andere Gewerkschaften den Mehrwert für Angestellte erkennen und die Tarifverträge anpassen“, so von Rauch. Auch die Bundespolitik könnte ein wichtiges Signal für den Radverkehr geben, indem sie das Erfolgsmodell Dienstrad mit einer eigenständigen Regelung im Einkommenssteuergesetz absichert.

So nutzen Sie Bikeleasing-Service in Ihrem Unternehmen

Das Angebot des Bikeleasing-Service ist ideal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen mit einem attraktiven und umweltfreundlichen Incentive motivieren und langfristig an die Firma binden möchten. Arbeitnehmer sparen bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40% gegenüber dem Privatkauf und zahlen nur geringe monatliche Raten. Auch die private Nutzung des Rads ist natürlich erlaubt. Für Unternehmer entsteht dabei kein finanzieller und nur sehr geringer administrativer Aufwand, denn die Abwicklung ist ganz einfach.

 

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