Dienstrad-Leasing für Selbstständige
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Du bist selbstständig oder arbeitest freiberuflich und fragst Dich, ob Dienstrad-Leasing auch für Dich in Frage kommt? Hier erfährst Du, wie sich das Leasing zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unterscheidet, welche Vorteile Dienstrad-Leasing für Selbstständige hat und warum Freiheit und Sicherheit beim Dienstrad-Leasing richtig gut zusammengehen.
Ein Unterschied, viele Gemeinsamkeiten
Arbeitnehmer können bei der Anschaffung ihres Traumrads mit Dienstrad-Leasing viel Geld sparen. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Raten für das Dienstrad in den meisten Fällen aus dem Bruttolohn der Beschäftigten bedient werden. Die Möglichkeit einer solchen Gehaltsumwandlung haben Selbstständige und freiberuflich Tätige nicht. Trotzdem kann das Dienstrad-Leasing eine sinnvolle Option sein, denn neben diesem großen Unterschied gibt es auch viele Gemeinsamkeiten: Wer sich für ein Dienstrad entscheidet, setzt auf kleine Raten statt auf eine große Investition und auf nachhaltige Mobilität, die auch gut für die Gesundheit ist.
Dienstrad-Leasing – Freiheit auf zwei Rädern
Dienstrad-Leasing kann auch für Selbstständige ein Stück finanzielle Freiheit bedeuten, weil kleine Raten das Unternehmensbudget weniger belasten als eine einzelne große Investition. Und selbstverständlich genießen sie beim Bikeleasing-Service die gleichen Freiheiten wie Arbeitnehmer, die ein Dienstrad nutzen: freie Fahrradmodell- und Markenauswahl bei einem unserer zahlreichen Bikeleasing-Partnerhändler. In unseren Augen außerdem unbezahlbar: Das Gefühl von Freiheit, wenn einem beim Radfahren der Fahrtwind um die Nase weht.
Bikeleasing – Sicherheit geht vor
Ob angestellt oder selbstständig: Gut versichert ist man auch auf dem Dienstrad einfach entspannter unterwegs. Darum bieten wir für alle Dienstradnutzer umfassenden Versicherungsschutz und auch bei Selbstständigen ist die Absicherung bei Diebstahl, Unfall etc. in der Leasingrate mit drin. Wer noch mehr Schutz und Service möchte, kann zusätzlich unsere optionale Bikeleasing-Verschleißversicherung und das Bikeleasing-Inspektionspaket buchen.
Dienstrad für Selbstständige: Diese Steuerregelungen gelten
Auch in steuerlicher Hinsicht ist Dienstrad-Leasing für Selbstständige attraktiv: Die monatlichen Raten sowie Aufwendungen für die Instandhaltung des Dienstrads können sie als Betriebsausgaben geltend machen. Zudem ist die private Nutzung für Selbstständige seit 2019 steuerfrei – abgeführt werden muss nur die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeteil. Um zu erfahren, wie hoch der konkrete Steuervorteil im Einzelfall ist und was es aus steuerlicher Hinsicht sonst noch zu bedenken gilt, empfehlen wir Dir, Dich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Auch für Selbstständige: kurzer Weg zum eigenen Dienstrad
Mit dem Bikeleasing-Service sind es auch für Selbstständige nur wenige Schritte zum eigenen Dienstrad. Dein Traumrad findest Du bei einem unserer zahlreichen Bikeleasing-Partnerhändler und wie hoch die monatliche Leasingrate für Dein Dienstrad ist, kannst Du ganz einfach mit unserem Leasingrechner für Selbstständige berechnen. Los geht’s!