
Mach mehr aus Deinem Dienstrad: Zubehör gleich mitleasen
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Du hast Dein Traumrad gefunden? Perfekt! Dann denk am besten gleich an das passende Zubehör, denn viele Teile kannst du direkt mit dem Dienstrad mitleasen und sparst dabei wie beim Fahrrad bis zu 40 Prozent! In diesem Beitrag erfährst du, welches Zubehör du beim Bikeleasing mitleasen kannst und worauf du dabei unbedingt achten solltest.
Mach mehr aus Deinem Dienstrad
Die Möglichkeit, das passende Dienstrad-Zubehör gleich mitzuleasen ist die ideale Gelegenheit, um Dein Bike noch besser an Deine persönlichen Anforderungen und Vorlieben anzupassen. Du planst, Dein Dienstrad für Urlaubstouren zu nutzen? Die Smartphone-Halterung macht Dir die Navigation per Handy noch leichter. Du bist viel mit Deinen Kindern unterwegs? Kindersitze für den Gepäckträger oder die Box des Lastenrads kannst Du einfach mitbestellen.
Wichtig dabei: Du kannst das Zubehör nur gleichzeitig mit dem Dienstrad leasen, die Teile nachträglich in den Vertrag mit aufzunehmen ist leider nicht möglich. Überleg Dir darum am besten gleich, wenn Du Dein Traumbike gefunden hast, welches Zubehör Du brauchst, damit Dir das Radeln noch mehr Spaß macht.
Immer mit dabei: ein Schloss für Dein Leasingrad
Bei den meisten Teilen, die beim Bikeleasing mitgeleast werden können, hast Du die freie Wahl, ob und welches Zubehör Du leasen möchtest. Eine Ausnahme gibt es allerdings: das Fahrradschloss. Das muss beim Leasing immer mit dabei sein, damit Du Dein Dienstrad vor Diebstahl schützen kannst. Weil es dafür ein hochwertiges Schloss braucht, ist die Vorgabe, dass der UVP mindestens 48 Euro betragen muss.
Leasingfähiges Zubehör
Welches Fahrrad-Zubehör kann mitgeleast werden und welches nicht? Grundsätzlich gilt: Nur Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, kann Teil des Leasings sein. Es gibt hierbei keine preisliche Obergrenze pro Zubehörteil. Beispiele dafür sind Schutzbleche, Gepäckträger oder eine Fahrradklingel. Doch was ist mit einem Extra-Akku für Dein E-Bike oder mit einem Upgrade für die Bremsen?
Beispiele für beliebtes Dienstrad-Zubehör
Diese und weitere Zubehörteile können in das Leasing aufgenommen werden, sofern sie fest mit dem Fahrradrahmen oder anderen Fahrradteilen verbunden und dauerhaft daran verbaut sind oder über eine fest verbaute Halterung am Dienstrad befestigt werden:
Sicherheitsausstattung
Beleuchtungssysteme
GPS-Diebstahlschutz
Rückspiegel
Fahrradklingel
Komfort und Zubehör für den Alltag
Schutzbleche und Spritzschutz
Smartphone-Halterungen
Seitenständer für sicheres Abstellen
Trinkflaschenhalter
Leistungssteigerndes Zubehör für Sport und Touren
Fahrradcomputer
Ergonomische Griffe und Sättel für maximalen Komfort
Stoßdämpfer für unebenes Gelände
Sportpedale für bessere Kontrolle und Energieübertragung
Technik-Upgrades
Akku-Upgrade
Bremsen-Upgrade
Pedale- oder Reifen-Upgrade
… und vieles mehr
Was beim Dienstrad nicht mitgeleast werden kann
Zubehörteile müssen fest mit dem Fahrrad verbunden sein, damit sie in den Dienstrad-Leasingvertrag aufgenommen werden können. Ausrüstungsgegenstände wie Helme, Bekleidung, Fahrradschuhe oder Equipment wie Werkzeuge zählen daher nicht zum leasingfähigen Zubehör. Auch Fahrradträger für das Auto gehören beispielsweise nicht zu den Leasingmöglichkeiten. Solltest Du Dir unsicher sein, ob ein bestimmtes Zubehörteil leasingfähig ist, steht Dir unser Support-Team gerne zur Verfügung.
Welche Upgrades sind für Dein Dienstrad noch unverzichtbar? Unsere Zubehör-Liste verrät Dir, was beim Zubehör-Leasing alles möglich ist.
Du hast schon jede Menge Ideen, mit welchem Zubehör Du Dein Dienstrad ausstatten würdest, aber Dein Arbeitgeber bietet noch kein Bikeleasing an? Überzeug ihn mit guten Argumenten! Unter www.bikeleasing.de/arbeitgeber findest Du alle Infos.