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#Wissenswertes

Gute Nachrichten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Im Rahmen der Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde neben Regelungen wie einer Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen auch eine Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing getroffen.

Nach der Saison ist vor der Saison! Der Herbst ist da und mit ihm kommt nicht nur die bunte Blätterpracht, sondern auch eine perfekte Gelegenheit, sich für das Dienstrad-Leasing zu entscheiden. Du fragst Dich, warum? Das erfährst Du in diesem Blogbeitrag.

Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.

Immer mehr Arbeitgeber entdecken das Dienstrad als modernes Mobilitätskonzept und attraktiven Benefit für ihre Mitarbeiter. Fittere, zufriedenere Arbeitnehmer, die seltener krank sind, sowie steuerliche Vorteile und positive Effekte für Umwelt und Natur machen Bikeleasing zum Erfolgsmodell.

Dienstradfahren macht Spaß, schont die Umwelt und ist gesund. Vor allem aber soll Dein Dienstrad Dich sicher von A nach B bringen. In diesem Beitrag dreht sich darum alles um das Thema Sicherheit auf dem Dienstrad.

Ein Dienstrad ist gut, zwei Diensträder sind besser. Siehst Du das auch so? Dann ist Mehrfach-Leasing genau das Richtige für Dich. In unserem Blogbeitrag erfährst Du, wer mehr als ein Dienstrad leasen darf und was man sonst noch zum Thema Mehrfach-Leasing wissen muss.

Du bist im Sommer viel auf dem Fahrrad unterwegs? Dann solltest Du den richtigen Sonnenschutz nicht vergessen.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – das soll in Zukunft auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen erlaubt sein. Damit das möglich ist, wird es eine Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes geben.

Sommer, Sonne, Dienstradzeit. Das gilt jetzt auch für viele Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen, denn seit dem 1. Juli 2023 gilt der neue Tarifvertrag Fahrradleasing, den die IG Metall mit den sächsischen Arbeitgebern abgeschlossen hat. Der Tarifvertrag bildet den Rahmen dafür, dass tarifgebundene Unternehmen ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung einigen.

Mitte Juni hat der Branchenverband Zukunft Fahrrad die Ergebnisse der 'Branchenstudie Fahrradwirtschaft in Deutschland 2019-2022' veröffentlicht. Ein wesentliches Ergebnis: Die wirtschaftliche Bedeutung von Dienstleistungen wie Leasing, Sharing und der Verleih von Fahrrädern hat sich in den vergangenen drei Jahren enorm entwickelt. Der Umsatz in diesem Bereich hat sich von 2019 bis 2022 vervierfacht.