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Leasing & Versicherung

Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und draußen ist es einfach schön – kein Wunder, dass Fahrradfahren im Frühling und Sommer Hochsaison hat. Das gilt auch fürs Dienstrad-Leasing: Zwischen März und September ist die Nachfrage nach Diensträdern besonders groß. Doch es gibt auch gute Gründe dafür, in den kalten Monaten aufs Dienstrad umzusteigen. Wir verraten sie Dir.

Was ist besser als ein Dienstrad? Ein Dienstrad mit Deinem Wunsch-Zubehör! Wenn Du Dein Traumbike gefunden hast, such Dir am besten auch gleich das passende Zubehör aus, denn viele Teile kannst Du einfach mitleasen und sparst dabei wie beim Fahrrad bis zu 40 %! Wir erklären Dir, welches Zubehör Du beim Bikeleasing mitleasen kannst und worauf Du dabei achten musst.

Ohne geht es einfach nicht: Qualifizierte Mitarbeiter sind für die meisten Unternehmen unverzichtbar, wenn sie am Markt erfolgreich sein wollen. In vielen Bereichen wird es aber immer schwieriger, neue Mitarbeiter zu finden, und auch wer vermeiden möchte, dass die besten Arbeitskräfte sich neu orientieren, ist gut beraten, seinen Mitarbeitern mehr zu bieten als nur ein faires Gehalt. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Dienstrad?

Du möchtest Dich auch in der Freizeit auf Dein Dienstrad schwingen? Wie bei Firmenwagen muss die private Nutzung eines Dienstrads als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dabei gelten für Dienstfahrräder und -E-Bikes die gleichen steuerlichen Vorteile wie für Elektro-Dienstwagen.

Dienstrad-Leasing ist in Deutschland beliebt wie nie – und das nicht erst seit Corona. Das kontaktarme Verkehrsmittel hat viele positive Effekte, von denen Arbeitgeber profitieren können.

Die Corona-Pandemie hat viele gesellschaftliche Entwicklungen beschleunigt. Auch die Beliebtheit von E-Bikes hat sich rasant gesteigert: Nie zuvor waren E-Bikes und S-Pedelecs beim Leasing so gefragt.

Um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu halten, wurde die Entgeltumwandlung für Dienstfahrräder nun auch für Angestellte von Kommunen geöffnet. Darauf einigten sich die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des im Oktober 2020 abgeschlossenen Tarifvertrags. Konkret ermöglicht die Neuregelung über 1,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Vorzüge des Fahrrad-Leasings zu nutzen.