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#Politik

Wir freuen uns und sind stolz, dass der Bikeleasing-Service Preisträger beim 17. Deutschen Nachhaltigkeitspreis ist. Axel Hillebrandt, unser Chief Marketing Officer, und Jessica Baldreich, unsere Nachhaltigkeitsbeauftragte, haben in einem offenen Dialog darüber gesprochen, warum Nachhaltigkeit für unser Unternehmen so wichtig ist, was dieser Preis überhaupt bedeutet und welche Pläne sie für die Zukunft haben. 

Die EU-Kommission hat mit dem Mobility Transition Pathway (MTP) ein eigenes Projekt für die nachhaltige Transformation der Mobilitätswirtschaft – darunter auch die Fahrradbranche – ins Leben gerufen. Anfang 2024 wurde ein umfassender Bericht veröffentlicht, in dem die Fahrradwirtschaft zusammen mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrsbranche Maßnahmenvorschläge einbringen konnte. Jetzt sind Unternehmen und Organisationen dazu aufgerufen, sogenannte „Pledges“ (zu Deutsch: Versprechen) abzugeben, um konkret darzulegen, wie sie zur Umsetzung der MTP-Maßnahmen beitragen möchten.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen gibt es eine Einigung. Am 14. Juni 2024 haben sich Bundesrat und Bundestag über eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (#StVG) verständigt. Wir erklären, was sich mit der Novelle ändert.

Es gibt tolle News für alle Beamten unter den Bikeleasing-Fans! Unsere Versicherung, die uns so oft den Rücken freihält, legt noch eine Schippe drauf und erweitert den Umfang der Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Ab sofort ist für alle Neu- und Bestandskunden auch die Dienstunfähigkeit – amtlich bescheinigt, versteht sich – im Paket inkludiert. Das bedeutet, falls das Leben mal unerwartet die Pause-Taste drückt, bist Du versorgt.

Gute Nachrichten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Im Rahmen der Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde neben Regelungen wie einer Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen auch eine Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing getroffen.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – das soll in Zukunft auch für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen erlaubt sein. Damit das möglich ist, wird es eine Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes geben.

Sommer, Sonne, Dienstradzeit. Das gilt jetzt auch für viele Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen, denn seit dem 1. Juli 2023 gilt der neue Tarifvertrag Fahrradleasing, den die IG Metall mit den sächsischen Arbeitgebern abgeschlossen hat. Der Tarifvertrag bildet den Rahmen dafür, dass tarifgebundene Unternehmen ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung einigen.

Rechtzeitig zum Start der Fahrradsaison gibt es gute Neuigkeiten aus Bayern: Ab sofort bekommen auch viele tarifgebundene Unternehmen in Bayern die Möglichkeit, ihren Angestellten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Das haben die IG Metall Bayern und der Arbeitgeberverband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie in einem entsprechenden Tarifvertrag geregelt.

Gute Nachrichten aus Norddeutschland: Ab dem 16. Juli 2022 dürfen auch viele tarifgebundene Unternehmen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem nordwestlichen Niedersachsen ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten. Darauf haben sich die IG Metall Küste und der Arbeitgeberverband Nordmetall geeinigt.

Gute Nachrichten: Nach Verhandlungen haben sich die IG Metall und Südwestmetall in Baden-Württemberg dazu entschieden, dass die Beschäftigten in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben ab dem 1. Mai 2022 Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads oder E-Bikes verwenden dürfen.